Soziale Gesellschaften kümmern sich um die Schwächsten. Schutzbefohlene, also gerade Kinder, stehen daher unter der Obhut ihrer Eltern. Der Staat soll eingreifen, wenn Eltern versagen.
Er soll aber
bitte auch nur dann einschreiten, wenn Eltern tatsächlich versagen. Sprich:
gerade Berliner Jugendämter gehen merkwürdig vor.
In der
heutigen Berliner Morgenpost kann
man folgende Schlagzeile finden: Jugendämter
leiten 12.000 Verfahren wegen Kindswohlgefährdung ein!
Blogger - SnapShot (Berliner Morgenpost) |
Nun wird Kindswohlgefährdung an Hand vierer Kriterien benannt: Körperliche Gewalt, Alkohol- bzw. Drogen- Mißbrauch von Elternteilen oder sexueller Mißbrauch. Kindswohlgefährder ist zudem jemand, der von einem Gutachter „eingeschränkte Erziehungsfähigkeit“ bestätigt bekommt. Nicht erstaunlich ist es, dass bei Scheidungsverfahren vor Familiengerichten exakt diese vier Parameter bedient werden.
Wie korreliert
diese unglaublich hohe Zahl von 12.000 eingeleiteten Verfahren (durch Berliner
Jugendämter) eigentlich mit der Polizeilichen Kriminal-Statistik?
In dieser Statistik werden „Verdächtige“ erfasst! Und zwar 1.200!
Die Diskrepanz zwischen beiden
Erhebungen ist vorhanden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen