Freitag, 17. Juli 2015

Ein Post über das Kindswohl! Man gewinnt selten Freunde!


Soziale Gesellschaften kümmern sich um die Schwächsten. Schutzbefohlene, also gerade Kinder, stehen daher unter der Obhut ihrer Eltern. Der Staat soll eingreifen, wenn Eltern versagen.

Er soll aber bitte auch nur dann einschreiten, wenn Eltern tatsächlich versagen. Sprich: gerade Berliner Jugendämter gehen merkwürdig vor.

In der heutigen Berliner Morgenpost kann man folgende Schlagzeile finden: Jugendämter leiten 12.000 Verfahren wegen Kindswohlgefährdung ein! 

Blogger - SnapShot (Berliner Morgenpost)

Nun wird Kindswohlgefährdung an Hand vierer Kriterien benannt: Körperliche Gewalt, Alkohol- bzw. Drogen- Mißbrauch von Elternteilen oder sexueller Mißbrauch. Kindswohlgefährder ist zudem jemand, der von einem Gutachter „eingeschränkte Erziehungsfähigkeit“ bestätigt bekommt. Nicht erstaunlich ist es, dass bei Scheidungsverfahren vor Familiengerichten exakt diese vier Parameter bedient werden. 
 


 


Wie korreliert diese unglaublich hohe Zahl von 12.000 eingeleiteten Verfahren (durch Berliner Jugendämter) eigentlich mit der Polizeilichen Kriminal-Statistik? In dieser Statistik werden „Verdächtige“ erfasst! Und zwar 1.200!

Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin (Blogger Link und Blogger SnapShot)


Die Diskrepanz zwischen beiden Erhebungen ist vorhanden.


Keine Kommentare: