Donnerstag, 6. Dezember 2012

Der Fall Mollath in Bayern - Psychologie und Psychiatrie sind keine Naturwissenschaften



Psychologische Gutachten werden im Strafrecht genau so wie z.B. im Familienrecht einbezogen, um Menschen oder deren Glaubwürdigkeit einschätzen zu können. Hier sind hohe Fehlerraten nicht zu vermeiden. Man muß dieses Mittel durch polizeiliche Sacharbeit ergänzen.

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"Schicksale in Würfelform" (Wikipedia: Lizenz "gemeinfrei" / Quelle: Peng)
Im Familienrecht, im Strafrecht wie in vielen anderen Rechtsbereichen hat jeder Richter das Problem, sich einer eigenen oder einer "objektiven Wahrheit“ annähern zu müssen. Dafür gibt es prinzipiell Beweismittel. 

Notariell beurkundete Sachverhalte sind starke Beweismittel: Ein Bankräuber oder Immobilienklauer bestätigt hier notariell beglaubigt "seinen Kauf oder Klau". 

Zeugenaussagen sind Beweismittel: Der Zeuge hat genau gesehen, wie der "schwarz - haarige Mann in einem dunklen Ford - Taunus" wegfuhr. 

Indizien“ sind relativ schwache Beweismittel: Es wurde ein "Fingerabdruck" gefunden. 

Sachgutachten, die sich mit „wissenschaftlichen Erkenntnissen“ zur Physik oder Biologie eines Indiz - Beweismittels äußern, sind durchaus mit Vorsicht zu genießen. Zu wem gehört denn ein Fingerabdruck wirklich?

Richter kennen Angeklagte oder Prozessbeteiligte selten persönlich. Ein "Persönliches Kennen" kann ja auch sofort ein Befangenheitsgrund sein! Richter können sich über deren Glaubwürdigkeit vorab kein eigen erworbenes Bild gemacht haben. 

Beste Freunde wiederum können nach Jahren intensivsten Austausches baff erstaunt sein, wenn der Superkumpel oder die Seelenschwester bei einer Lüge ertappt werden. Wie konnten die beiden nur eigene Interessen haben? Wie konnten die beiden nur miteinander "mich" hintergehen? Wie sollen also Richter "Wahrheit" erkennen können?

Angeklagte können vor deutschen Gerichten schon mal hören, dass "Realität" in einem bestimmten Rechtsgebiet nicht zählt. "Wahrheit" könnte bei einigen Richtern relativ sein, wenn letztere sich nur auf die Psychologie verlassen - und sei es die eigene.

Grundsätzlich gilt, dass vor Gericht bei der Einbeziehung von Gutachten jedesmal eine „juristische Entscheidung aufgrund außerjuristischer Parameter“ getroffen werden muss. Hier benötigt das Gericht wissenschaftlichen Sachverstand, der „den Stand von Wissenschaft und Technik als [unbestimmten] Rechtsbegriff „ einbezieht.

Speziell die Psychologie ist allerdings keinesfalls eine Naturwissenschaft. Ein „Stand von Wissenschaft und Technik“ kann hier schlicht niemals erwartet werden. Dennoch werden psychologische Gutachten vom Gesetzgeber gefordert. 

Denn! Hier soll ein "mittelschweres" Beweismittel - die "Aussage" - in ihrer Schwere beurteilt werden! 

Für jeden Menschen gilt, dass zunehmendes Alter Lebenserfahrung und „Weisheit“ mit sich bringt. Erfahrungswissen ist in jeder Profession wichtig. Grundlage muss aber immer eine möglichst gute Ausbildung sein.

Setzt ein Gericht also junge ("Bachelor") – Psychologen als Gutachter ein, so handelt es fahrlässig. Dies passiert aber bei Familiengerichten durchaus. Irgendwann muss da wohl jeder mal anfangen dürfen.

Man kann diese Litanei des Bloggers aber auch abkürzen und ablenken. Bei Herrn Mollath in Bayern sollen fünf psychologische Gutachten beauftragt worden sein. Jedes Gutachten hat sicherlich mehr als 5.000€ gekostet, die in diesem Falle wahrscheinlich nicht alle von der Staatskasse gezahlt wurden. Drei Gutachten sollen gegen Herrn M. gesprochen haben, zwei für ihn. Was wäre gewesen, wenn ein sechstes Gutachten beauftragt worden wäre? Wäre es dann auf eine 50:50 - Entscheidung  per Würfel hinaus gelaufen oder hätte man eine 2/3-tel Abstimmung getroffen?

Das Problem wird recht deutlich: Das Gericht kann keine fundierte menschlich - persönliche Einschätzung treffen. Werden mehrere psychologischen Gutachten eingeholt, so liegt "irgendwie" ein Entscheid per Würfel oder Mehrheitsentscheid nahe. Das kann GENAU DANN klappen, wenn nebenher gute alte Polizeiarbeit erfolgt! Hat eine Körperverletzung stattgefunden, dann darf man mindestens einen blauen Fleck erwarten.

Gerade im Familienrecht können sich die Beteiligten oft kein (besser vom Gericht zu beauftragendes) „Gegengutachten“ leisten. Wo findet hier überhaupt Polizeiarbeit statt? Letztere wird leider oft von Gutachtern mit übernommen, die dafür nun wirklich nicht ausgebildet worden sein können. 

Insbesondere dann, wenn Vätern das Vermögen abgeschöpft wird ("letzte Hemd Prinzip") und der monatliche Selbstbehalt für Arbeitnehmer bei 950€ (ab Januar 2013 bei 1000€) liegt. Insbesondere dann, wenn Mütter bei vereinbarter Gütertrennung nach einer Trennung ohne jedes eigene Vermögen dastehen. Mangelndes Einkommen macht eine allein Erziehende arm. Wer arm ist, kann sich kein psychologisches Gegengutachten leisten!

Das ist kein Ruhmesblatt für dieses Land. Richter sollten das aber eigentlich wissen! Der Gesetzgeber aber auch!


Man stelle sich letztendlich einfach mal vor, eine Brücke über die Spree solle erbaut werden. Es gelte, eine Zugseilbrücke zu bauen. Welcher Bürger, Parlamentarier oder Richter, welche DIN-Norm würden es zulassen, dass zwei von drei Bauingenieren 20.000 Tonnen und einer 25.000 Tonnen Beton für notwendig erachten könnten? Erst einmal Niemand! Bei einem Einsturz der Brücke nach ein paar Jahren Lebenszeit ist allerdings der Bauingenieure dann vor Richtern dran!

Welche Genehmigungsbehörde würde bei einem Bau den Würfel entscheiden lassen, wenn die eine Brückenbaufirma mit einer Betonsumme von 20.000 kalkuliert und die zweite mit 25.000 Tonnen plant? Keine! Und Niemand! 

Auf einer nicht vorhandenen professionellen Basis arbeiten deutsche Gerichte aber immer wieder gerne im Straf- und im Familienrecht. Durch reine Vorwürfe läßt sich nur Voreingenommenheit statistisch gesehen erzwingen.

Der Fall Mollath kann genau ein solcher Fall sein. Hier kann es dazu gekommen sein, dass die Auseinandersetzungen innerhalb eines Rosenkrieges zu einer amateurhaften, voreinganommenen Beurteilung durch Psychologen und Gericht geführt haben.

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