Die meisten Kinder werden in
Deutschland weiterhin hoffentlich von Liebenden gezeugt und auf die Welt
gebracht. Die meisten Ehen halten. Aber nicht alle.
Nur wenige
Trennungen sind allerdings so scharfkantig, dass sofort Gerichte oder (Jugend-)
Ämter eingeschaltet werden müssen oder müßten.
In
Deutschland steht laut Bundesgesetzgebung vor einer Scheidung eigentlich erst
ein Trennungsjahr an! Warum? Nun, es
trennt sich leicht. Glücklicherweise finden Paare aber auch wieder zusammen.
Das Gesetz „gewährt“ daher ein Jahr der Besonnenheit.
Berlin geht wie üblich mit schlechtem Beispiel voran und
konterkariert den Willen des Gesetzgebers selbst dann, wenn einer Ehe Kinder
entstammen. In Berlin kann ein Partner sofort vor das Familiengericht gehen. Es
kommt dann innerhalb von ca. vier Wochen zu einem beschleunigten
Familienverfahren. Man nennt das tatsächlich Berliner Modell.
"Ehemalige Heimkinder Demo 2010" (Quelle: Wikipedia / Autor: Elkawe / Lizenz: public domain) |
Die Eltern müssen
beim Jugendamt vorstellig werden,
welches eine Stellungnahme
hinsichtlich Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht abgibt. Das soll in
Berlin beabsichtigt so schnell stattfinden, damit für die Kinder angeblich das
Wohlbefinden steigernde Tatsachen geschaffen werden. Selbst dem
empathielosesten Gesellen sollte klar sein, dass diese Vorgehensweise nicht
gerade die vom Bundestag vorgesehene Besonnenheit bei den Eltern fördert, wenn
in der akuten, schmerzhaften
Trennungsphase der Streit eskaliert
wird.
Rechtsanwälte werden eingeschaltet und bezahlt.
Eine Mitarbeiterin eines (selbst in Berlin berüchtigten Jugendamtes)
bezeichnete Familienrechtsanwälte gegenüber dem Blogger mal als „Ratten des Rechtssystems“. Soweit darf
man in der Kritik nicht gehen. Es ist aber weiterhin auffällig, dass immer
wieder vier Standardvorwürfe vorgebracht werden: Alkohol und Drogen, Gewalt,
Kindsmißbrauch und „nicht zur Kindserziehung fähig“
sein.
Richtern fällt nicht auf, dass sie immer die
gleichen Vorwürfe hören. Selbst Vierjährige
werden von Richtern in dieser Stadt in voller Robe befragt, „wo sie leben
wollen“. Gutachter kommen ins Spiel. Gute Nacht.
Als Elternteil darf man sich in Berlin
leider nicht an den Tenor der Bundesgesetze halten. Man muß sich selbst einen
aggressiven Anwalt wählen. Das sei der Ratschlag hier. Damit wird hier leider
die Eskalation empfohlen.
Denn Urteile sind schnell gesprochen, Vergleiche deutlich angemahnt. Wer hier
nicht aufpaßt, dem drohen Jahre des Schmerzes.
Und die
Kinder? Die leiden.
In Berliner
Jugendämtern wird gerne das „Kindswohl“
beschworen. Man faselt dort von der Rolle eines „sozialen Vaters“ oder einer „sozialen
Mutter“. Das ist schlicht ein DDR-Sozialismus-Rollenverständnis.
Wenn dann z.
B. Grundschüler aufbegehren, dann kommt es schnell zum Mittel der Erziehungsbeihilfe. Wer jetzt ohne Anwalt
beim Jugendamt erscheint, der wird es erleben, dass auch kerngesunde Kinder „therapeutisch“ behandelt werden. „Therapeut“ wiederum kann sich aber eigentlich jeder nennen.
Die angebotenen „systemischen“
Zusatzausbildungen sind eine Farce. Und in Berlin sucht jeder schlecht
bezahlte Sozialarbeiter oder Menschenretter gerne eine vom Staat finanzierte
Zusatzeinnahme!
Und sollten
Kinder so sehr rebellieren, dass die
schulischen Leistungen dann doch
leiden oder soziale Auffälligkeiten
hinzukommen, dann gibt es noch mehr Möglichkeiten, die Jugendämter den Kleinen
andienen. Es gibt ja noch Pflegefamilien
und wunderbar sittsame Heime.
Eine Empfehlung für ein tatsächlich
wunderbares „Berliner Modell“ wäre es daher eher, Mediatoren bestens auszubilden und einzustellen! Das wäre sinnvoll!
Solche Profis könnten gerne versuchen, nach spätestens vier Wochen die Eltern
einzunorden.
Wäre. Könnte. Nee! Da schicken die
Berliner ihre Kinder lieber in die Hölle der Rosenkriege, der Schuldvorwürfe
und der Pflegefamilien, wo „soziale Mütter und Väter“ Geld verdienen, indem sie
„Kinder retten“!
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