Die Nürnberger Prozesse waren
Argumentationsanker der heutigen Abendveranstaltung in der Berliner
Keithstraße. Das Anliegen? Warum haben eigentlich nur Massenmörder wie Himmler oder Barby
eine Art Anspruch auf Dolmetscher? Warum haben Kleinkriminelle dieses Recht nicht?
Was sagt die Europäische Menschenrechtskonvention dazu?
Die
Ausstellung „Ein Prozess – Vier Sprachen“ wird durch das AIIC
(Internationaler Verband der Konferenzdolmetscher) organisiert. Der Abendveranstaltung
erging es ebenso.
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"Simultandolmetscheranlage beim Europäischen Gerichtshof" (Quelle: Wikipedia / Autor: Stefan64 / Lizenz: GNU Free Documentation License) |
Und das
Thema traf auf reges Interesse! Offensichtlich hatte der DGB nicht mit so vielen Besuchern
gerechnet. Die Örtlichkeit war eine Art Treppenhaus. Immerhin mußte niemand
stehen.
Wer schon
mal an einer Gerichtsverhandlung beiwohnen durfte, weil es z. B. um eine
Scheidung ging, der weiß, das „Juristendeutsch“ eine Art Sanskrit
für Kreuzworträtzel-Interpretierer ist.
Umso
beängstigender bleibt die Vorstellung, man müsse sich einer Gerichtsverhandlung
stellen, weil man „vier
Gramm Haschisch“ verkauft haben soll. Und?!? Man versteht kein Wort!
Und? Man wird vielleicht sogar verurteilt, nur weil man sich nicht verteidigen
kann!
Die Bürgerrechte werden in unserem
Lande gerade durch Organisationen und Verbände wie dem DGB verteidigt. Und die Europäische Union hat dankenswerterweise eine Richtlinie erlassen: 2010/64/EU.
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