Mittwoch, 7. August 2013

Mollath nach sieben Jahren beim Essen endlich mal wieder in Gemeinschaft von Nicht-Nekrophilen – der Rechtstaat siegt!



Der „Fall Mollath“ wirft Fragen auf. Wo leben wir hier eigentlich? In Weiß-Rußland? Könnte einem das selbst passieren? Nein! Hätte es einem selbst in eigenen Extremsituationen passieren können? Da sei man besser vorsichtig mit einem „Nein“!

Zumindest die FAZ hätte einem aber staatsmännisch beim Weinen zugeschaut!

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/a/ae/Traktorreifen.jpg/640px-Traktorreifen.jpg
"Dieser Reifen wurde von G. Mollathe niemals angestochen!" (Quelle: Wikipedia: /
Author:
Stefan Kühn/ Lizenz: GNU Free Documentation License)

Der Fall Mollath wühlt auf!  Man kann da „Männerfeindlichkeit“, ja einen „Femen-Faschismus“ herbeireden. Man kann die „Beweisführung“ der tumb vorgehenden Gerichte sicherlich hinterfragen und die Arbeit der Psychologen gerade bei diesem Fall verachten! Man kann sogar (begründet und wegen des „Handballhintergrundes“ doppelt begründet) Verschwörungstheorien postulieren.

Eine sogenannte „Beweisführung“ in dem Fall verstört den Blogger ganz besonders: die Süddeutsche Zeitung beschreibt das irritierend mit einem mikroskopisch sichtbaren „i.V“!

Tatsache bleibt! Gustl Mollath ist freigelassen worden. Sieben Jahre Psychiatrie werden ihn nicht glücklicher haben werden lassen. Mollath ist auch ein „typischer Fall“ dafür, dass Leute, die ihr Vergehen oder ihre „Krankheit“ (z. B. wegen eines Fehlurteils?) nicht eingestehen wollen, bis zum bitteren Ende dran sind. Resozialisierung? Der Mann hatte die Einnahme seiner täglichen Pillenration verweigert. Das wäre seine "Resozialisierung" gewesen.

Mollath hat alles verloren, inklusive seines zwangsversteigerten Elternhauses.

Wie üblich erhebt die FAZ ein Hoch auf den Rechtsstaat! Die SZ beschwört in Person von Heribert Prantl das ewige Glück, das Staatsanwälte in dieser Redaktion genießen dürfen. Eigentlich mahnt er natürlich das Schicksal der "im Dunklen" verbleibenden Objekte unseres Rechtsstaates an!

Kann Herr Malloth auf Kompensation seiner „Inhaftierung“ in der Psychiatrie hoffen? Nein! Zudem ist er pleite! Er kann keine Anwälte bezahlen!

Die Lösung? Zwei! Erstens eine Online-Petition an den Bundestag zwecks Änderung der Rechtslage für die Zukunft! Zweitens Crowd-Funding, welches gerade mal1€ pro Einwohner in Deutschland erwirtschaften müßte!

Es ist sehr realistisch, dass in diesem speziellen Falle Millionen €uro zusammen kommen würden, um immerhin diesen einen Mann vom gerichtlich festgestellten Ehrverlust befreien und mit der dringend notwendigen monetären Grundlage ausstatten zu können.

Etliche würden neidisch reagieren! Innerhalb der Knäste und psychiatrischen Einrichtungen aber auch außerhalb in der freien Welt der Zwänge und des Neids.

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