Der „Fall Mollath“ wirft Fragen auf. Wo
leben wir hier eigentlich? In Weiß-Rußland? Könnte einem das selbst passieren? Nein! Hätte es
einem selbst in eigenen Extremsituationen passieren können? Da sei man besser
vorsichtig mit einem „Nein“!
Zumindest
die FAZ hätte einem
aber staatsmännisch beim Weinen zugeschaut!
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"Dieser Reifen wurde von G. Mollathe niemals angestochen!" (Quelle: Wikipedia: / Author: Stefan Kühn/ Lizenz: GNU Free Documentation License) |
Der Fall Mollath wühlt auf! Man kann da „Männerfeindlichkeit“, ja einen „Femen-Faschismus“ herbeireden. Man kann die „Beweisführung“ der tumb vorgehenden Gerichte sicherlich hinterfragen und die Arbeit der Psychologen gerade bei diesem Fall verachten! Man kann sogar (begründet und wegen des „Handballhintergrundes“ doppelt begründet) Verschwörungstheorien postulieren.
Eine
sogenannte „Beweisführung“ in dem
Fall verstört den Blogger ganz besonders: die Süddeutsche Zeitung beschreibt
das irritierend mit einem mikroskopisch sichtbaren „i.V“!
Tatsache
bleibt! Gustl Mollath ist freigelassen worden. Sieben Jahre Psychiatrie werden
ihn nicht glücklicher haben werden lassen. Mollath ist auch ein „typischer
Fall“ dafür, dass Leute, die ihr Vergehen oder ihre „Krankheit“ (z. B. wegen eines Fehlurteils?) nicht eingestehen wollen, bis
zum bitteren Ende dran sind. Resozialisierung? Der Mann hatte die Einnahme seiner täglichen Pillenration verweigert. Das wäre seine "Resozialisierung" gewesen.
Mollath hat alles verloren, inklusive seines zwangsversteigerten Elternhauses.
Mollath hat alles verloren, inklusive seines zwangsversteigerten Elternhauses.
Wie üblich
erhebt die FAZ ein Hoch auf den
Rechtsstaat! Die SZ beschwört in Person von Heribert Prantl das ewige Glück, das Staatsanwälte in dieser
Redaktion genießen dürfen. Eigentlich mahnt er natürlich das Schicksal der "im Dunklen" verbleibenden Objekte unseres Rechtsstaates an!
Kann Herr
Malloth auf Kompensation seiner „Inhaftierung“ in der Psychiatrie hoffen? Nein!
Zudem ist er pleite! Er kann keine Anwälte bezahlen!
Die Lösung? Zwei! Erstens eine Online-Petition an den Bundestag zwecks Änderung der Rechtslage für die Zukunft! Zweitens Crowd-Funding, welches gerade mal1€ pro Einwohner in Deutschland erwirtschaften müßte!
Es ist sehr
realistisch, dass in diesem speziellen Falle Millionen €uro zusammen kommen würden, um
immerhin diesen einen Mann vom gerichtlich festgestellten Ehrverlust befreien und mit
der dringend notwendigen monetären Grundlage ausstatten zu
können.
Etliche würden neidisch reagieren! Innerhalb der Knäste und psychiatrischen Einrichtungen aber auch außerhalb in der freien Welt der Zwänge und des Neids.
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