Donnerstag, 1. August 2013

NSU-Prozeß – Die Facetten der angefütterten üblen Nachrede!



Der NSU-Prozess wird vom Richter Manfred Götzl augenscheinlich über die Maßen stringent geführt. Er läßt dankenswerterweise den Nebenklägern ein wenig beachtetes Recht zukommen. Das der Genugtuung für die Familien der Opfer.

In dem Prozess wird doppeltes Unrecht durch die Befragungen zum Thema gemacht. Zehn Menschen wurden ermordet. Nachfolgend wurde ihr Leumund auch von den Strafverfolgungsbehörden attackiert. Die Familien wurden sehr übel behandelt. Die Opfer und deren Familien wurden „Tatverdächtige“ im Rahmen von Ermittlungen, die in alle Richtungen führten, allerdings nie den fremdenfeindlichen Hintergrund berührten.

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"Beispiel der verfluchten Mordwaffe der Feiglinge"
(Quelle: Wikipedia / Author: Jan Hrdonka (en:User:Hrd10) /
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public domain by its author, Hrd10 at the en-wiki project)
Aus Opfern wurden „mutmaßliche Täter“ im Bereich Bandenkriminalität, Drogen, Blutrache oder Ehebruch. Der Verlust der Ehre! Hier wurde er den Opfern und den Familienangehörigen der Opfer tatsächlich zugefügt!

Man kann es am Beispiel der getöteten Polizistin auf den Punkt bringen! Diese wurde im Laufe der Ermittlungen in Verbindung zu rechten Gruppen gebracht! Alle Todesopfer waren unbescholtene Bürger.

Bei allen Opfern fanden sich letztendlich immer „Zeugen“, die Verdächtiges mitteilen wollten und die Opfer in ein schlechtes Licht rückten. Wie kann das dazu kommen? Ist das eigentlich beispiellos?

Nein! Beispiellos sind nur die Taten der feigen NSU-Terrorgruppe selbst. Das zu Grunde liegende, unakzeptable Muster der Ehrverletzung von Opfern oder auch „Tatverdächtigen“ konnte man schon in anderen Prozessen sehen. Selbst die erlernte professionelle Arbeit von Polizei oder Staatsanwaltschaft kann zu verheerenden Ergebnissen führen und muß immer wieder prozedural verbessert werden.

Extrem verstörende Beispiele gibt und gab es in Deutschland und im freien Westen in unterschiedlichsten Rechtsbereichen mehrfach. Auf einem ganz anderen Felde des Strafrechts gab es in unserem Lande beispielsweise den Montessorie-Prozeß und die Wormser Verfahren. In beiden Fällen ging es um Kindsmißbrauch. In beiden Fällen kann man die Problematik der Suggestion erkennen, die auch die Ermittlungsarbeiten im Bereich der ursprünglich "Czeka-Morde" genannten Mordserie in eine falsche Richtung führte.

Im Montessorie-Prozeß wurde einem Kindergartenerzieher zunächst von Zartbitter und nachfolgend von der Staatsanwaltschaft hundertfacher Kindsmißbrauch vorgeworfen. Hier fanden sich Zeugen, die den Leumund des Mannes in Frage stellten. Die Polizei öffnete tatsächlich mit Preßlufthämmern den Boden der KiTA, um die angeblich vorhandenen „Folterkeller“ zu finden. Der Mann wurde nach Jahren freigesprochen. Das Verfahren galt damals als Beispiel für die Zukunft, wie man Kinder und auch erwachsene Zeugen NIEMALS in Zukunft befragen dürfte!

Bei den Wormser Verfahren wurden letztendlich 25 Personen wegen „gemeinschaftlichen Kindsmißbrauch“ vor Gericht gebracht. Einige Angeklagte saßen fast zwei Jahre in Untersuchungshaft. Ehen wurden geschieden. Letztendlich rahmte der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz sein Urteil mit dem berühmten Satz ein: „Den Wormser Massenmissbrauch hat es nie gegeben.“ … „Bei allen Angeklagten, für die ein langer Leidensweg zu Ende geht, haben wir uns zu entschuldigen.“ Hierzu existiert ein wunderbarer Artikel aus DEM SPIEGEL. Damit endete das Drama nicht. Kleinkinder waren in Heimen oder Pflegefamilien gelandet! Mindestens ein Kind glaubte fest weiterhin den Vorwürfen nicht vorhandener Taten und verblieb in einer Einrichtung, die Jahre später dann am Beispiel eines Betreuers selbst angeklagt wurde.

Die beabsichtigte Argumentation dieses Posts ist dann zu erkennen, wenn man sich zuerst die Fälle Worms und Montessori anschaut. Hier gab es immerhin einen Anfangsverdacht. Es hätte also sein können! Im Bereich der NSU-Morde waren die Opfer zwar unschuldig, aber auch da hätte ja ein krimineller Hintergrund bei den Opfern vorliegen können. Daher zwei Zitate:

In einem der Wormser Verfahren meinte eine Staatsanwältin: „Die Verteidigung meint also: Blindwütige Feministinnen wirken auf ahnungslose Kinder ein, bis die von Missbrauch berichten, und skrupellose Staatsanwältinnen übernehmen das …

Und im Rahmen des NSU-Prozesses meinte der (fast schon sagenumwobene) Ermittler Josef Wilfling sagen zu müssen, dass man ja nicht so tun müsse als ob es "keine türkische Drogenmafia geben würde".

Die unangenehme Facette, die dieser Post betrachten möchte, zielt auf den Anfangsverdacht und auf den Umgang mit dem Teilchen ab! Wie wird professionell auf einen Verdacht hin reagiert oder ermittelt?

Die Fallbeispiele sind verschieden! Aber im Falle Montessori, Worms und der Opfer und Familienangehörigen reichten Verdächtigungen dazu aus, um Kaskaden von weiteren Verdächtigungen und Äußerungen zu bewirken, die man eigentlich mit Strafanzeigen wegen Übler Nachrede verfolgen sollte!

Es hat weder in Worms noch im Falle Montessori nachfolgend irgendwelche Schmerzensgeldverfahren oder Anklagen wegen Übler Nachrede gegeben! Das ist bedauerlich! Opfer fehlgeleiteter staatlicher Ermittlungen sind anschließend allerdings nur zu oft monetär eher schlecht ausgestattet!

Wie kann es zu solch perversen, Schmerz zufügenden Eskalationen für Unschuldige überhaupt kommen?

● Sobald ein Anfangsverdacht engagiert vorgebracht und dann aufgenommen wird, „empfinden“ Menschen diesen empathisch mit! Man „spürt“ schlicht mit! Man "spürt" das "Verbrechen" fast am eigenen Leibe. Zu diesem Thema gibt es immerhin empirische Studien.

● Psychologie oder polizeiliche Befragungen haben nichts mit Naturwissenschaften zu tun! Psychologen betätigen sich (durchaus gerne) als Ermittler, sind aber (fast) niemals in Polizeitechniken ausgebildet! 

Psychologen und Ermittler behaupten gerne, sie könnten erkennen, wenn ihr Gegenüber lügt. Das ist ein Irrtum, dem auch Richter unterliegen! Es gibt genügend empirische Studien, die deutlich nahelegen, dass kein Mensch wirklich "Lügner" entlarven kann

Mit dem Thema "Lügner entlarven" macht aber mindestens ein ehemaliger FBI-Agent richtig Geld. Und die NLP-Scheiße gilt bei vielen schlecht ausgebildeten Psychologen als Weißheit!

● Die „Expertise“ von vielen Psychologen übersteigt die von „Bachblüten-Pflanzern“ nicht, wenn man das menschliche Verhalten betrachtet! Ein „technisch-wissenschaftlicher Hintergrund “ ist nicht belegbar! Zu oft gilt: "Glauben statt Wissen".

Voreingenommenheit von Psychologen oder Polizei führt zu suggestiven Fragen! Für die Polizeibeamten erschien es als völlig normal! Selbige "erklärten" einer Witwe, ihr Mann hätte seit Jahren eine zweite Frau gehabt! Man stelle sich das mal bitte vor!!!!!!!

Diese eine Witwe, von der hier geschrieben wird, glaubte letztendlich den suggestiven Vorwürfen und Fragen der ermittelnden Beamten! 

● moralischer Unilaterismus (man will Kinder retten) führt dazu, dass man „den Zweck die Mittel“ heiligen läßt! Noch vor ca. zwei Jahren schrieb eine Anwältin, die bei einem der oben angemahnten Kindsmißbrauchs-Prozesse Kläger vertreten hatte, dass diese Freisprüche suspekt seien. Wo veröffentlicht? In "Emma"! 

Hier muß man einen kleinen und gemeinen Aspekt betrachten!!!!!

Thema dieses Blogs waren immer zurecht "schlecht gemachte empirische Studien"! Im Bereich Kindsmißbrauch oder Vergewaltigungen kann es in Deutschland aber leider definitiv keine verläßlichen Studien geben! 

Wollte man hierzulande statistisch ermitteln, wie viele Kinder oder Erwachsene jemals belästigt, geschlagen oder vergewaltigt wurden, man müßte alle oder viele Erwachsene oder Kinder befragen! Lustig diese Vorstellung! Da steht einer vor der Tür und fragt ab, wie oft man in der Woche sein eigenes Kind schlägt oder gar ...kt hat! 

That's nonsenskaskaya! 

Dummerweise gibt es aber Gerüchte hinsichtlich sogenannter "Dunkelziffern"! Wenn man etwas nicht statistisch erfassen kann, dann kann man immer Vermutungen starten! Der Kinderarzt meines Sohnes vermutet eine "Dunkelziffer" beim Kinder-Schlagen von 90%! Emma soll verbreiten, dass nur 1% der tatsächlichen Vergewaltigungen namhaft gemacht werden. 

Wenn Behördenvertreter solche durch NICHTS belegbaren Zahlen für bahre Münze nehmen, dann betrachten diese Helden der Vorurteile jeden zehnfach oder hundertfach übersteigert als "real existierenden" Verbrecher!

Fakten werden dann negiert und zu „Fakten“ umargumentiert oder unterschlagen.

● Der Drang zur „Wahrheit“ führt zu einem Oxymoron: „Je weniger an Tatsachen ermittelbar ist, um so mehr wird vernutet und ermittelt! Einzelbeweise, die Vorwürfe klar widerlegen werden mental negiert!

Richter Lorenz fand vor 20 Jahren angemessene Worte für die Opfer der Strafjustiz der Wormser-Verfahren. Der Schmerz der Wormser Familien ist in diesem Land niemals durch Rücktritte, Anklagen wegen Übler Nachrede oder Schadensersatz auch nur überhaupt ausgeglichen worden!

Beim NSU-Prozess kann man nun wunderbar erkennen, dass sich Strafverfolgungsbehörden (und einfache Bürger sowieso) nicht von Erkenntnissen leiten lassen wollten, die sich in anderen Rechtsbereichen bereits als notwendig herausgestellt hatten.

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