Heribert Prantl (Leiter Innenressort
der Süddeutschen Zeitung) beschwört gerne einen „Verfassungspatriotismus“ in
Deutschland.
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Heribert
Prantl ist auch werbender Anhänger des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), welches
seine Ursprünge in der Kaiserzeit hat.
Gibt es
einen „Verfassungspatriotismus“? Kann es den überhaupt geben?
Intelligenz,
Bildung oder Lebens- und Berufserfahrung bilden höchstwahrscheinlich den
Rahmen, aus dem heraus Menschen handeln.
Jeder Bürger
in Deutschland versteht das Prinzip der Demokratie, kann in Berlin die Artikel
des Grundgesetzes auf Glas lesen. Jeder
Bürger kann seine Freiheitsrechte aber auch einfach leben. Er versteht sie intuitiv.
Einen technokratischen Verfassungspatriotismus mag man verstehen. Schrecklich
ist die Verherrlichung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). „Das Recht“
ist wahrscheinlich genau der Bereich des gesellschaftlichen Lebens in dem in
Deutschland der alte Obrigkeitsstaat fortbesteht. „Staatliche Hoheitsrechte“
gelten als Argumentation für so Vieles.
Gerechtfertigt ist
die Kritik, dass der BGB eher Vermögensdelikte als Gewaltdelikte bestraft. Die
Umkehr der Beweislast in bestimmten Rechtsbereichen wirkt sich verheerend aus. Ist "Mundraub" in Deutschland straffrei?
Wenn es
stimmen sollte, dass jedes Jahr „hunderte“ unschuldig Verurteilter in
Deutschland entlassen werden: Wo bleiben die Entschuldigungen der Richter? Wo
bleibt deren notwendige Sühne? Juristen sehen sich ja nicht als Bauingenieure. Bricht bei letzteren eine Brückenkonstruktion zusammen, so wird gerichtlich nach persönlicher und fachlicher Schuld gesucht! Richter in Deutschland sehen keine eigenen Versäumnisse!
Um die
Argumentation abzukürzen! Demokratie sollte die Gesetzesbefugnis der Parlamente und das Wahlrichteramt in den Vordergrund stellen.
Rechtsstaat
bedeutet heute leider die Gewalt eines Verfassungsgerichtes über die Entscheidungen der
Parlamente. Und es bedeutet auch, dass einige Tausend Richter Gesetze an den Parlamenten vorbei interpretieren dürfen.
In
Deutschland haben wir ein Zwittersystem. Eine einzige (verteilte) Kaste der Richter (und Anwälte)
interpretiert die Gesetze der Parlamente. So kommt es zu Aussagen wie der
folgenden von einem Rechtsberater eines Bundestagsabgeordneten: „Es dauert eine
Zeit, bis der Geist eines Gesetzes aus dem Parlament in den Gerichtssälen
angekommen ist!“
Muss es wirklich so
sein, dass erst extrem leidensfähige, monetär potente Kläger bis zum
Bundesgerichtshof (BGH), dem Bundesverfassungsgericht (BVG) oder einem
Europäischem Gerichtshof vordringen müssen, um eine Rechtssicherheit zu
schaffen, die Parlamente eigentlich längst durch Gesetze vorgegeben haben?
Der Normalbürger kann nicht wissen,
dass Deutsche Gerichte den Status Quo gerne durch Vergleiche beibehalten. Drohungen beherrschen die Gerichtssäle. Die Drohungen lauten Kosten und lange Instanzenwege. Ist einem Vergleich einmal zugestimmt worden, so entfällt danach die Möglichkeit, höhere Instanzen anzurufen.
Pervers ist es, wenn unschuldig Verurteilte keine Ausgleichszahlungen erhalten, wenn sie (z.B. unter Druck) ein falsches Geständnis unterschrieben haben. Mir wurde schon 1980 in der Schule beigebracht, dass falsche Geständnisse nicht selten sind. Nur wenige Menschen halten stundenlangen Verhöhren mit Drohungen stand. Unschuld hin oder her!
Pervers ist es, wenn unschuldig Verurteilte keine Ausgleichszahlungen erhalten, wenn sie (z.B. unter Druck) ein falsches Geständnis unterschrieben haben. Mir wurde schon 1980 in der Schule beigebracht, dass falsche Geständnisse nicht selten sind. Nur wenige Menschen halten stundenlangen Verhöhren mit Drohungen stand. Unschuld hin oder her!
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