Mittwoch, 26. September 2012

Deutschland - Demokratie oder Rechtsstaat?


Heribert Prantl (Leiter Innenressort der Süddeutschen Zeitung) beschwört gerne einen „Verfassungspatriotismus“ in Deutschland.

 

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Heribert Prantl ist auch werbender Anhänger des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), welches seine Ursprünge in der Kaiserzeit hat. 

Gibt es einen „Verfassungspatriotismus“? Kann es den überhaupt geben?

Intelligenz, Bildung oder Lebens- und Berufserfahrung bilden höchstwahrscheinlich den Rahmen, aus dem heraus Menschen handeln.

Jeder Bürger in Deutschland versteht das Prinzip der Demokratie, kann in Berlin die Artikel des  Grundgesetzes auf Glas lesen. Jeder Bürger kann seine Freiheitsrechte aber auch einfach leben. Er versteht sie intuitiv.

Beschreiben also die GG-Artikel das Leben oder definiert das Leben in Freiheit das Grundgesetz? Und ist diese Frage nicht längst dadurch beantwortet worden, dass unser Grundgesetz - nach Kriegen, Kaiserreichen und Diktatur ein wahrhaftiger Meilenstein unserer Geschichte - so oft verändert und der Realität angepaßt worden ist?

Einen technokratischen Verfassungspatriotismus mag man verstehen. Schrecklich ist die Verherrlichung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). „Das Recht“ ist wahrscheinlich genau der Bereich des gesellschaftlichen Lebens in dem in Deutschland der alte Obrigkeitsstaat fortbesteht. „Staatliche Hoheitsrechte“ gelten als Argumentation für so Vieles.  

Gerechtfertigt ist die Kritik, dass der BGB eher Vermögensdelikte als Gewaltdelikte bestraft. Die Umkehr der Beweislast in bestimmten Rechtsbereichen wirkt sich verheerend aus. Ist "Mundraub" in Deutschland straffrei? 

Wenn es stimmen sollte, dass jedes Jahr „hunderte“ unschuldig Verurteilter in Deutschland entlassen werden: Wo bleiben die Entschuldigungen der Richter? Wo bleibt deren notwendige Sühne? Juristen sehen sich ja nicht als Bauingenieure. Bricht bei letzteren eine Brückenkonstruktion zusammen, so wird gerichtlich nach persönlicher und fachlicher Schuld gesucht! Richter in Deutschland sehen keine eigenen Versäumnisse!

Um die Argumentation abzukürzen! Demokratie sollte die Gesetzesbefugnis der Parlamente und das Wahlrichteramt in den Vordergrund stellen.

Rechtsstaat bedeutet heute leider die Gewalt eines Verfassungsgerichtes über die Entscheidungen der Parlamente. Und es bedeutet auch, dass einige Tausend Richter Gesetze an den Parlamenten vorbei interpretieren dürfen.

In Deutschland haben wir ein Zwittersystem. Eine einzige (verteilte) Kaste der Richter (und Anwälte) interpretiert die Gesetze der Parlamente. So kommt es zu Aussagen wie der folgenden von einem Rechtsberater eines Bundestagsabgeordneten: „Es dauert eine Zeit, bis der Geist eines Gesetzes aus dem Parlament in den Gerichtssälen angekommen ist!

Muss es wirklich so sein, dass erst extrem leidensfähige, monetär potente Kläger bis zum Bundesgerichtshof (BGH), dem Bundesverfassungsgericht (BVG) oder einem Europäischem Gerichtshof vordringen müssen, um eine Rechtssicherheit zu schaffen, die Parlamente eigentlich längst durch Gesetze vorgegeben haben?

Der Normalbürger kann nicht wissen, dass Deutsche Gerichte den Status Quo gerne durch Vergleiche beibehalten. Drohungen beherrschen die Gerichtssäle. Die Drohungen lauten Kosten und lange Instanzenwege. Ist einem Vergleich einmal zugestimmt worden, so entfällt danach die Möglichkeit, höhere Instanzen anzurufen. 








Pervers ist es, wenn unschuldig Verurteilte keine Ausgleichszahlungen erhalten, wenn sie (z.B. unter Druck) ein falsches Geständnis unterschrieben haben. Mir wurde schon 1980 in der Schule beigebracht, dass falsche Geständnisse nicht selten sind. Nur wenige Menschen halten stundenlangen Verhöhren mit Drohungen stand. Unschuld hin oder her!

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