Montag, 28. Oktober 2013

Fördermittel als Finanzierungsmittel – Sissyphos läßt grüßen



Wer als Fundraiser glaubt, er habe zu viel Spaß im Leben, der sollte als Finanzierungsquelle Fördermittel der EU oder auf Bundes- bzw. Landesebene beantragen.

Die bekanntesten Finanzierungsmittel der Europäischen Union sind EFRE und ESF. Im Bund und in den Ländern sind im Regelfalle einzelne Ministerien zuständig. Wer eine Wehrsportgruppe zur Volksertüchtigung gefördert bekommen möchte, sollte sich eventuell z. B. an das Bundesministerium der Verteidigung oder das des Inneren wenden. Letzteres ist für die Sportförderung zuständig. 

File:European union erdf map de.png
"Förderregionen in der EU" (Quelle: Wikipedia  / Autor: San Jose / Lizenz: GNU Free Documentation License)
Grundsätzlich fördert der Staat nichtstaatliche Aufgaben, an deren Erfüllung ein gesamtstaatliches Interesse besteht. Dementsprechend werden Wirtschaft und Forschung aber auch soziale Anliegen unterstützt.

Die Beantragung von Fördermitteln bedeutet, dass man sich auf das grausige Feld der Bürokratie vorwagt, in die Landschaft des Zuwendungsrechts. Schlagartig muß man die Regeln der Haushaltsordnung des Bundes (BHO), der Länder (LHO) oder auch das kommunale Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) beachten.

Will man bei dieser Art des Fundraising Erfolg haben, so muß man gezielt nach „passenden“ Fördermittelprogrammen suchen und die dort verlangten Verwaltungsvorschriften und Zielsetzungen studieren. Man beachte die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen (ANBest).

Grundsätzlich werden zwei Arten von Zuwendungen gewährt: Projektförderung und die Förderung von Institutionen. Da das Haushaltsrecht verlangt, dass Sinn und Zweck einer Maßnahme oder einer Förderung benannt sein müssen, werden in der Masse Projekte unterstützt. Zudem erlauben die meisten Fördermittelprogramme keine Vollfinanzierung. Insbesondere die EU-Verwaltungsvorschriften erlauben nur eine Teilfinanzierung. Der Antragsteller muß seinen Eigenanteil im Detail in €uro darlegen und nachfolgend belegen.

DER Grundsatz für jeden Fördermittelantrag lautet: „Die formalen Anforderungen SIND einzuhalten!“ Wenn ein Fördermittelprogramm vorsieht, daß ein Projekt nicht länger als fünf Jahre dauern darf, so gilt das einzuhalten. Wenn die Antragssteller „Künstler“ sein sollen, so müssen Künstler den Antrag stellen. Wenn EU-Programme die Beteiligung von mindestens fünf Partnern aus drei europäischen Ländern verlangen, so kommt man daran nicht vorbei.

Als Laie oder Anfänger wird man an diesen Hürden leider scheitern müssen! Aber es gibt Hilfe, Tricks und Tipps. Erfolgreiche Verkäufer im Fundraising sind eh zuallererst Profis im Aufbau von zwischenmenschlichen Beziehungen und benötigen immer Hilfe zur Bewältigung der kleinen Hindernisse, die das Leben so wunderbar machen.

● In Behörden, Ministerien (oder bei Projektförderern) arbeiten engagierte Mitarbeiter. Die darf man anrufen, einen Termin vereinbaren und sein Anliegen vorbringen. „Da wird Ihnen geholfen!“ So bekommt man Tipps.

● Suchen Sie den Kontakt zu Projektförderern auf ihrem Gebiet. Die machen im Regelfalle auch kostenpflichtige Schulungen.

● Welcher „Mitarbeitertyp“ kann Fördermittelanträge überhaupt „erfolgreich ausformulieren“? Nun, der Mann oder die Frau MUSS ein Detailfresser ein Aktenfresser sein. Er muß aus der Verwaltung einer Organisation kommen. Ein eher kommunikativ ausgerichteter Fundraiser scheitert schnell an dieser Aufgabe des „Schreibens“. Hier gilt es hausintern zusammenzuarbeiten!

● Einrichtungen wie HUMANA generieren ihre Einnahmen, indem sie Mitarbeiter einstellen, die systematisch alle Ebenen der Staatlichen Organisation in Europa auf passende Fördermittelprogramme durchforsten und nachfolgend „passende“ Anträge einreichen.

● Bei vielen Fördermittelprogrammen liegt die statistische Erfolgsaussicht bei 10%! Allerdings bewerben sich auch Hinz und Kunz.

Letztendlich ist Vertrieb immer das Gleiche. Beziehungen knüpfen, Fragen stellen, sich an Formalismen halten. Und erfolgreich buhlen.

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