Dienstag, 29. September 2015

Bußgeldbescheid in Berlin? Besser keinen Widerspruch einlegen!

In Berlin kann man vor dem Verkehrsgericht in der Kirchstraße durchaus zu der Erkenntnis kommen, dass es mit dem "Rechtsstaat" denn noch nicht soweit her ist.

Vorab. In den USA herrschen bekanntermaßen andere Sitten. Aber, Polizeiwagen sind mit Kameras und Datenrekordern ausgerüstet und selbst Polizeibeamte sind mit Kleinstkameras ausgerüstet. Verhöre werden grundsätzlich aufgezeichnet. Das sichert Beweismittel und kann dazu führen, dass man mal wieder sehen muss, wie ein schwarzer Jugendlicher erschossen wird.

Ganz soweit sind wir zumindest in Berlin nicht! Beweise per Videoaufnahme? Nicht notwendig, wenn man zwei Polizeibeamte als Zeugen benennen kann.

Nur warum reicht so ein Verfahren, wenn gezielt Fahrradfahrer als Rotlichtsuender  ermittelt werden sollen? Wenn man über längere Zeit eine bestimmte Straßenkreuzung überwacht, dann kann die Berliner Polizei keine Kamera aufstellen?

Dem Autor wurde genau bei einer solchen Überprüfung am 24.06.2015 vorgeworfen, einen Rotlichverstoss begangen zu haben. Er legte Widerspruch ein. Heute nun die Verhandlung und das Urteil.

Es erschien zwar nur ein Polizist als Zeuge, der sich erinnern konnte. Die Zahlenangaben des Mannes stimmten nachprüfbar nicht mit der Realität überein. Aber der Mann ist "Polizeioberkommissar". Er hatte zudem freundlicherweise sein Handy mitgebracht. "Gestern" wäre er nochmal vor Ort gewesen und hätte Photos gemacht. Das hatte der Autor zwar auch, was aber nuescht nützte.

Also ist dieser Autor seit heute sogar ein Rotlichtsuender mit "Vorsatz". Grübel ...

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