Mittwoch, 29. Mai 2013

Geldauflagen zur Finanzierung gemeinnütziger Organisationen


Anfang 2007 wurden im Mannesmann-Prozess namhafte Wirtschaftsgrößen zu einer Geldauflage von 5,8 Millionen Euro verurteilt. 2,3 Millionen Euro erhielten davon 363 gemeinnützige Organisationen… Die Organisationen konnten sich auf Zuweisungen zwischen 1.000 Euro und 30.000 Euro … freuen. Bundesweit hatten sich über 4.000 … Einrichtungen um die Gelder beworben.([1], Seite 410)

Im Land Berlin wurde von der Senatsverwaltung für Justiz der Sammelfonds für Geldauflagen zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen („SamBA") erstellt. Hier werden Geldbeträge aus Zahlungsauflagen eingezahlt, die in Strafverfahren erteilt werden. Die Mittel werden gemeinnützigen Einrichtungen für konkrete Maßnahmen zugewiesen.

1. Quartal 2013


Berliner Stadtmission Soziale Dienste GmbH

Zukauf von Lebensmitteln und hauswirtschaftlichem Bedarf

8.547,00 €
1. Quartal 2013

sbh-service GmbH

Bewerbungstraining für straffällige Jugendliche und junge Erwachsene

8.000,00 €
4. Quartal 2012

Herberge zur Heimat e.V.

Alkohol- und drogenfreie Begegnungsstätte "hazetha"

7.614,43 €
3. Quartal 2012

Berliner Zentrum für Gewaltprävention e.V.

Anti-Gewalt-Training für Väter

1.100,00 €
3. Quartal 2010

Evangelisches Johannesstift

Erlebnistherapie für traumatisierte Kinder und Jugendliche

6.000,00 €
2. Quartal 2010

sbh-service GmbH

Berufliche und soziale Qualifizierungsangebote für Strafgefangene

6.000,00 €
2. Quartal 2010

Kinderschutzengel e.V.

Psychologische Betreuung schwerkranker Kinder und deren Familien im Herzzentrum Berlin

5.000,00 €




Gesamtsumme:


195.715,43 €

(Stand 16.04.2013; eigene Darstellung; Datenquelle: Senatsverwaltung für Justiz)

Erkennbar wird, dass Richter und Staatsanwälte gerne Einrichtungen vor Ort berücksichtigen.

Die rechtlichen Grundlagen liegen in der Strafprozessordnung und dem Strafgesetzbuch bzw. dem Jugendgerichtsgesetz. Die Geldauflagen können nicht als abzugsfähige Spenden (nach § 10b, Einkommenssteuergesetz) verwendet werden. Die Richter entscheiden selbst, welchen Einrichtungen die Gelder zugewiesen werden. Sie sind dabei nicht an Weisungen gebunden. Gerne gesehen wird ein Bezug zur Tat!

Man kann sich bei den Gerichten in „Bußgeldlisten“ eintragen lassen. In Berlin wird dieses Verzeichnis beim Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten geführt.

Es ist aus organisatorischen Gründen anzuraten, ein Extrakonto für Zuwendungen aus Geldauflagen einzurichten.
Quellen:

[1]                  „Fundraising“ – Handbuch für Grundlagen, Strategien und Methoden; Herqausgeber: Fundraising-Akademie;
                        Gabler Verlag 2008
 

Keine Kommentare: