„Anfang 2007
wurden im Mannesmann-Prozess namhafte
Wirtschaftsgrößen zu einer Geldauflage von 5,8 Millionen Euro verurteilt. 2,3
Millionen Euro erhielten davon 363 gemeinnützige Organisationen… Die Organisationen
konnten sich auf Zuweisungen zwischen 1.000 Euro und 30.000 Euro … freuen.
Bundesweit hatten sich über 4.000 … Einrichtungen um die Gelder beworben.“
([1],
Seite 410)
Im Land Berlin wurde von der Senatsverwaltung für Justiz der
Sammelfonds für Geldauflagen zu Gunsten
gemeinnütziger Einrichtungen („SamBA") erstellt. Hier
werden Geldbeträge aus Zahlungsauflagen eingezahlt, die in Strafverfahren
erteilt werden. Die Mittel werden gemeinnützigen Einrichtungen für konkrete Maßnahmen zugewiesen.
1. Quartal 2013
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Berliner Stadtmission Soziale
Dienste GmbH
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Zukauf von Lebensmitteln und hauswirtschaftlichem Bedarf
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8.547,00
€
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1. Quartal 2013
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sbh-service GmbH
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Bewerbungstraining für straffällige Jugendliche und
junge Erwachsene
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8.000,00
€
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4. Quartal 2012
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Herberge zur Heimat e.V.
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Alkohol- und drogenfreie Begegnungsstätte
"hazetha"
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7.614,43
€
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3. Quartal 2012
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Berliner Zentrum für Gewaltprävention
e.V.
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Anti-Gewalt-Training für Väter
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1.100,00
€
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…
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…
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…
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…
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3. Quartal 2010
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Evangelisches Johannesstift
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Erlebnistherapie für traumatisierte Kinder und
Jugendliche
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6.000,00
€
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2. Quartal 2010
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sbh-service GmbH
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Berufliche und soziale Qualifizierungsangebote für
Strafgefangene
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6.000,00
€
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2. Quartal 2010
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Kinderschutzengel e.V.
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Psychologische Betreuung schwerkranker Kinder und deren
Familien im Herzzentrum Berlin
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5.000,00
€
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Gesamtsumme:
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195.715,43 €
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(Stand 16.04.2013; eigene Darstellung; Datenquelle: Senatsverwaltung für Justiz)
Erkennbar wird, dass Richter und Staatsanwälte gerne Einrichtungen vor Ort berücksichtigen.
Die rechtlichen
Grundlagen liegen in der Strafprozessordnung und dem Strafgesetzbuch bzw.
dem Jugendgerichtsgesetz. Die Geldauflagen können nicht als abzugsfähige
Spenden (nach § 10b, Einkommenssteuergesetz) verwendet werden. Die Richter
entscheiden selbst, welchen Einrichtungen die Gelder zugewiesen werden. Sie
sind dabei nicht an Weisungen gebunden. Gerne gesehen wird ein Bezug zur Tat!
Man kann sich bei den Gerichten in „Bußgeldlisten“ eintragen lassen. In Berlin wird dieses Verzeichnis beim Präsidenten
des Amtsgerichts Tiergarten geführt.
Es ist aus organisatorischen
Gründen anzuraten, ein Extrakonto für Zuwendungen aus Geldauflagen
einzurichten.
Quellen:
[1] „Fundraising“ – Handbuch für
Grundlagen, Strategien und Methoden; Herqausgeber: Fundraising-Akademie;
Gabler Verlag 2008
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