Mittwoch, 15. August 2012

Energiemarkt in Deutschland – Politik pur


In Deutschland existiert kein freier Markt im Bereich der Energieerzeugung. Autos dürfen trotz TÜV frei gebaut und verkauft werden. Das Erzeugen und Verkaufen von Energie oder Strom ist stark reguliert. Der Rechtsrahmen in Deutschland ist unübersichtlich, da sehr viele unterschiedliche Ministerien und Ebenen beteiligt sind. 




Darf ein Auto ein Stufenheck haben? Ich kann diese Frage nicht beantworten, der Staat tut es ebenfalls nicht! Im Energiesektor gibt er "die ERNEUERBARE Energiewende" vor!










Darf eine Kilowattstunde Strom aus einem Kernkraftwerk kommen? Ja! Darf der Strom aus einer Windkraftanlage kommen? Ja! Diese Fragen werden aber von der deutschen Gesetzgebung beantwortet. Es ist die deutsche Gesetzgebung, welche die Energiepreise in den nächsten Jahren ansteigen lassen wird.
Europäische Union:

Gemäß des „20-20-20-Ziels“ der Union hat die Kommission für jedes Mitgliedsland den Anteil der Erneuerbaren Energien (EE) bis 2020 berechnet. Jedes Land muß Aktionspläne erstellen, die den Auswirkungen anderer politischer Maßnahmen für Energieeffizienz auf den Endenergieverbrauch Rechnung tragen (je höher die Energieeinsparung, umso geringer ist die für die Zielerreichung erforderliche Energie aus erneuerbaren Quellen). In diesen Plänen sollen außerdem die Modalitäten für die Reformen der Planungsvorschriften und Tarifsysteme sowie der Zugang zu den Elektrizitätsnetzen für Energie aus erneuerbaren Quellen geregelt werden. Zudem sollen gemeinsame Vorschriften für die Elektrizitätserzeugung, -übertragung, -verteilung und –versorgung erlassen werden. Richtlinie 2009 / 72 / EG.

Deutschland:

BMWi: Auf Grundlage der Binnenmarktrichtlinien der EU für Strom und Gas wurde in Deutschland mit der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes sowie einer Reihe von Folgeverordnungen eine umfassende Rechtsgrundlage für die Regulierung von Netzen und für die Zulassung von Wettbewerb zwischen Versorgern geschaffen. Eine zentrale Rolle übernimmt in der Regulierung von Strom- und Gasmärkten die Bundesnetzagentur. Energiewirtschaftsgesetz.

BMU: Im Jahre 2005 wurde auf Basis von Vorgaben der Europäischen Union ein europaweites Emissionshandelssystem eingeführt. TreibhausgasEmissionshandelsgesetz.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dient der Förderung der EE. Es regelt die Einspeisungsentgelte für EE.

BMI / BMVBS: Vorschriften zum Bau- und Planungsrecht.

BMJ: Einige Energieträger unterliegen einer besonderen Verbrauchssteuer, die im Energiesteuergesetz geregelt ist, das in 2006 das frühere Mineralölsteuergesetz abgelöst hat. Energiesteuergesetz

Bereits seit 1976 gibt es das Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden, das letztendlich durch die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) von 2009 abgelöst wurde. 

Das Energiewirtschaftsgesetz legt Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt fest.

Das 2009 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz verpflichtet die Eigentümer bei Neubauten, den Wärmebedarf dieser Gebäude zu bestimmten Anteilen aus erneuerbaren Energien zu decken. 

Zur außergerichtlichen Einigung sieht das Gesetz für die Stromeinspeisung bereits eine „Clearingstelle“ vor. Das BMJ legte einen Gesetzentwurf für das „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ vor.

Landesebene: Hier gibt es wenige Rechtsbereiche, die für Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu regeln sind. Dazu zählen etwa die Landesbauordnungen oder auch die Regelungen zum Vollzug von ordnungsrechtlichen Vorgaben aus Bundesgesetzen, wie dies etwa im baulichen Bereich mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare Energien Wärme Gesetz (EEWärmeG) der Fall ist.

Gemeindeebene: Es gibt Gestaltungsspielräume in den Gemeindeordnungen sowie im Bereich der Raumordnung und Regionalplanung, die im Interesse der Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien genutzt werden können. 

In diesem Umfeld ist freies Unternehmertum sehr wohl möglich. Chancen und Risiken werden aber vom Bund äußerst intensiv beeinflußt! So werden Gewinner und Verlierer auf betriebswirtschaftlicher Ebene erzeugt, ohne dass marktwirtschaftliche Kriterien als allererstes zählen. 

Ein wunderbarer Kommentar zu diesem Thema erschien heute in der Finacial Times Deutschland. Kann es sein, dass reiche Leute subventioniert werden und Mieter diese Marktverzerrung alleine zahlen?  "Das schmutzige Geheimnis der Energiewende"

Sehr empfehlenswert ist auch ein Artikel von diesem Spiegel-Online. Daniel Küblböck kommt bei den Onlinern zu Recht ohne Häme weg: "Daniel Küblböck ist Ökostrom-Millionär".

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