Freitag, 1. Februar 2013

„Hurrah Kinder“ – Eure Väter leben noch?

Der Deutsche Bundestag soll heute das zukünftig sicherlich für Streit sorgende Gesetz "zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern" beschlossen haben?!


So mancher Vater, dessen Kind tatsächlich den gleichen Nachnamen trägt, wünscht den männlichen Neuankömmlingen im Bundesdeutschen Familienrecht schon mal viel Glück!

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"Brianza2008" (Creative Commons CC0 1.0 Universal  Public Domain Dedication)
So manche Mutter wird das ähnlich oder ganz anders sehen!

Heribert Prantl hat in der Süddeutschen Zeitung heute einen Kommentar veröffentlicht. Er hat sich auf Verfassungsprobleme fokussiert. Suchen Sie einfach nach dem Schlagwort „Sorgerecht“. Sie werden den Artikel finden! Der Meinungsartikel selbst ist zu vernachlässigen.

Einen kleinen Satz von Herrn Prantl sollte man aber nicht mißachten. Das gemeinsame Sorgerecht der Eltern müsse laut seiner Argumentation nämlich vor Gericht überprüft werden, da man schon prüfen müsse, ob es dem Kindswohl diene, wenn der Vater dabei sein solle!

Dazu sollte man schon einmal erwähnen, wie es Vätern in Deutschland nach einer Scheidung ergehen kann, owohl sie ihre Kinder während einer Ehe zeugen durften!

Vor Familiengerichten gibt es in Trennungsauseinandersetzungen z. B.  vier Standardvorwürfe! "Alkohol- und Drogenmißbrauch", "Gewalttätigkeit", „nicht zur Erziehung befägt“ – sein und "Pädophilie"! Alle vier „Tatvorwürfe“ werden tendenziell eher gegen Männer vorgebracht!

So mancher frisch getrennter Ehemann versteht die Welt nicht mehr, wenn er mit diesen Vorwürfen gleich nach einer Trennung konfrontiert wird. Das Land Berlin hat sich ein „beschleunigtes Familienverfahren" ausgedacht! Nach vier Wochen stehen Mann und Frau vor Gericht!

Wer hier in Berlin auf das Jugendamt hört, welches Vätern gerne empfiehlt, ohne Anwalt vor Gericht zu gehen, der irrt.

Im Unterhaltsrecht gibt es die sogenannte Beweislastumkehr. Die trifft sicherlich den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt. Das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt meistens bei der Mutter.

Die Beweislastumkehr trifft einen Vater definitiv implizit sofort, wenn die oben aufgelisteten Standardvorwürfe vorgebracht werden. Anwälte sorgen recht entspannt dafür, dass dies auch passiert. Das nennt man in Anwaltskreisen ein professionelles Vorgehen. Da ein Gericht meist Aussagen gegen Aussagen zu bewerten hat, ist es vom Gesetz so vorgesehen, dass dann ein Gutachter beauftragt wird, der oder die eine familiäre Situation zu beschreiben hat.

Diese Gutachten haben leider sehr häufig eine Tendenz. Sie stellen eine einseitige Schuld fest, obwohl das Schuldprinzip bei Scheidungen vor 40 Jahren abgeschafft wurde. Und sie klassifizieren einen Elternteil gerne extrem herab. Und es gibt da durchaus eine Diskriminierung wegen des Geschlechts. Vätern werden gerne die vier Standardvorwürfe attestiert. Männer erscheinen halt als gewaltbereiter. Die Gutachter übernehmen auch mal die Rolle der Polizei und "recherchieren", was ein Elternteil so alles anstellt. Welche polizeiliche Ausbildung sie dazu befähigen soll? Keine!

Dieses Standardmodell von Vorwürfen und durchaus auch Gegenvorwürfen kann aber definitiv auch Frauen treffen. Es trifft sie dann genau so brutal wie Männer. In den vielen Selbsthilfevereinen, die es mittlerweile gibt, haben Frauen eine merkwürdige Bezeichnung: Sie nennen sich „Väterinnen“, um mit ihrem eigenen Schmerz in der Masse der betroffenen und engagierten Väter nicht unterzugehen!  

Einige Zitate vom Sommerfest 2012 aus dem Bundesministerium für Justiz zu diesem Wahnsinn lauteten off: „Die Problematik ist bekannt! Es dauert eine Weile, bis der Geist eines Gesetzes aus dem Parlament in die Gerichtssäle vorgedrungen ist!“ Und. „Die Gesetzeslage hat sich für Väter deutlich gebessert. In den Jugendämtern und Familiengerichten herrscht aber noch der Geist der letzten 60 Jahre vor.“  

Wenn der Gesetzgeber und Herr Prantl (verschärft) nun dieses Verfahren auf Väter ohne Nachnamen für ihre Kinder ausdehnen wollen, so schaffen sie einen erweiterten Markt für die unsäglichen „Gutachter auf diesem Felde!

Für Väter und "Väterinnen" bedeutet das weiterhin so einiges. Auf welcher Rechtsgrundlage dieses "so einiges" eigentlich beruht, das wissen nur Deutsche Familiengerichte!

Beim Vorwurf des Alkoholismus reichen Leberwerte mittlerweile nicht mehr aus. Zunehmend wird der Nachweis einer völligen Alkoholabstinenz durch Haarproben verlangt. Dafür muß mensch seine Ernährungsgewohnheiten (kein Kochwein, keine Fruchtsäfte, kein Sauerkraut etc.), seine Haarpflegeprodukte und gegebenenfalls das Einatmen beim Verwenden von Rasierwasser überprüfen.

Beim Vorbringen von Gewaltvorwürfe schlagen Richter gerne eine Antiaggressions-Therapie vor. Danach könne mensch sein Kind ja "regulär" sehen. Stimmt man dem zu, so erregt man Verdacht. Wo Rauch ist, da ist auch Feuer. Mensch darf eine solche Therapie dann gerne auch mal zwei Jahre lang machen.

Beim Vorwurf der Pädophilie ist mensch verschärft dran. Hier nur ein Einzelfall. Einem Sozialarbeiter des Landes, der mit schwer erziehbaren Jugendlichen arbeitete, wurde nahe gelegt, eine Therapie gegen "Pädophilie" mitzumachen. Was könnte das für sein berufliches Fortkommen wohl bedeutet haben?

Die mittlerweile durchaus argwöhnisch betrachteten Gutachter fügen "gerne" den Vorwurf der "Nichtfähigkeit" zur Erziehung hinzu. Damit kann man als Vater immer das gemeinsame Sorgerecht verlieren. Man kann in Deutschland z. B. "krankhaft optimistisch und einfühlsam" sein.

Für die kleinen Kinder bedeutet das aber auch so einiges! Trennungsschmerz behandeln dann gerne die Hilfstruppen der Gutachter! Wenn Kinder den Papa oder die Mama vermissen oder öfter sehen wollen, dann wird nicht etwa der Umgang ausgeweitet, sondern es wird eine Verhaltenstherapie angeboten. Da frage man mal beim Jugendamt Pankow nach! Originalzitat: „Eine Therapie hat doch aber noch niemandem geschadet!

Stimmt ein Vater dem nicht zu, so kann er in eine weitere Falle geraten! Wenn die Kommunikation zwischen den Eltern gestört ist und der Vater sich einer Kooperation entzieht ("Scheiße! Mein Kind braucht keine Therapie mit sieben Jahren!"), dann kann man dem Vater das Sorgerecht entziehen!

Es bleibt zweifelhaft, ob diese Vorgehensweise von Anwälten im Familienrecht, Familiengerichten und Jugendämtern irgendetwas mit dem ständig beschworenen "Kindswohl" zu tun haben kann! Wenn das so weitergeht, dann könnte in Zukunft auch noch flächendeckend der Einsatz von Ritalin angedient werden. Das könnte ja dann auch "niemandem" schaden!??

Das neue Gesetz wird weiteren Schmerz produzieren, weil der Umgang mit dem "Kindswohl" schon bisher so unglaublich autistisch durch den Umgang mit "Kinderschmerz" ersetzt worden ist! 

Und das passiert wie gesagt schon längst und bundesweit Vätern und "Väterinnen", die ihren Kindern den Nachnamen gegeben haben!

Halte sich Herr Prantl mit seinen Kommentaren doch mal ein wenig zurück. Er ist Ressortchef in einem Leitmedium diese Landes!

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