So mancher Vater,
dessen Kind tatsächlich den gleichen Nachnamen trägt, wünscht den männlichen Neuankömmlingen
im Bundesdeutschen Familienrecht schon mal viel Glück!
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So manche Mutter
wird das ähnlich oder ganz anders sehen!
Heribert Prantl hat
in der Süddeutschen Zeitung heute einen Kommentar veröffentlicht. Er hat sich
auf Verfassungsprobleme fokussiert. Suchen Sie einfach nach dem Schlagwort „Sorgerecht“. Sie werden den Artikel finden! Der
Meinungsartikel selbst ist zu vernachlässigen.
Einen kleinen Satz von Herrn Prantl sollte man aber nicht
mißachten. Das gemeinsame Sorgerecht der Eltern müsse laut seiner Argumentation
nämlich vor Gericht überprüft werden, da man schon prüfen müsse, ob es dem Kindswohl diene, wenn der Vater dabei
sein solle!
Dazu sollte man schon
einmal erwähnen, wie es Vätern in Deutschland nach einer Scheidung ergehen kann, owohl sie ihre Kinder während
einer Ehe zeugen durften!
Vor Familiengerichten gibt es in
Trennungsauseinandersetzungen z. B. vier
Standardvorwürfe! "Alkohol- und
Drogenmißbrauch", "Gewalttätigkeit",
„nicht zur Erziehung befägt“ – sein und
"Pädophilie"! Alle vier „Tatvorwürfe“
werden tendenziell eher gegen Männer vorgebracht!
So mancher frisch getrennter Ehemann versteht die Welt
nicht mehr, wenn er mit diesen Vorwürfen gleich nach einer Trennung konfrontiert wird. Das Land Berlin hat
sich ein „beschleunigtes
Familienverfahren" ausgedacht! Nach vier Wochen stehen Mann und Frau vor
Gericht!
Wer hier in Berlin auf das Jugendamt hört, welches Vätern gerne empfiehlt, ohne Anwalt vor
Gericht zu gehen, der irrt.
Im Unterhaltsrecht
gibt es die sogenannte Beweislastumkehr.
Die trifft sicherlich den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt. Das
sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt meistens bei der Mutter.
Die Beweislastumkehr trifft einen Vater definitiv implizit sofort, wenn die oben aufgelisteten Standardvorwürfe vorgebracht werden. Anwälte sorgen recht entspannt dafür, dass dies auch passiert. Das nennt man in Anwaltskreisen ein professionelles Vorgehen. Da ein Gericht meist Aussagen gegen Aussagen zu bewerten hat, ist es vom Gesetz so vorgesehen, dass dann ein
Gutachter beauftragt wird, der oder die
eine familiäre Situation zu beschreiben hat.
Diese Gutachten haben leider sehr häufig eine Tendenz. Sie
stellen eine einseitige Schuld fest, obwohl das
Schuldprinzip bei Scheidungen vor 40 Jahren abgeschafft wurde. Und sie
klassifizieren einen Elternteil gerne extrem herab. Und es gibt da durchaus eine
Diskriminierung wegen des Geschlechts. Vätern werden gerne die vier
Standardvorwürfe attestiert. Männer erscheinen halt als gewaltbereiter. Die Gutachter übernehmen auch mal die Rolle der Polizei und "recherchieren", was ein Elternteil so alles anstellt. Welche polizeiliche Ausbildung sie dazu befähigen soll? Keine!
Dieses Standardmodell von Vorwürfen und durchaus auch Gegenvorwürfen kann aber definitiv auch Frauen treffen. Es trifft sie dann
genau so brutal wie Männer. In den vielen Selbsthilfevereinen, die es mittlerweile
gibt, haben Frauen eine merkwürdige Bezeichnung: Sie nennen sich „Väterinnen“, um mit ihrem eigenen
Schmerz in der Masse der betroffenen und engagierten Väter nicht unterzugehen!
Einige Zitate vom
Sommerfest 2012 aus dem Bundesministerium
für Justiz zu diesem Wahnsinn lauteten off: „Die Problematik ist bekannt! Es dauert eine Weile, bis der Geist eines Gesetzes
aus dem Parlament in die Gerichtssäle vorgedrungen ist!“ Und. „Die
Gesetzeslage hat sich für Väter deutlich gebessert. In den Jugendämtern und
Familiengerichten herrscht aber noch der Geist der letzten 60 Jahre vor.“
Wenn der Gesetzgeber und Herr Prantl (verschärft) nun dieses
Verfahren auf Väter ohne Nachnamen für ihre Kinder ausdehnen wollen, so
schaffen sie einen erweiterten Markt für die unsäglichen „Gutachter“ auf diesem
Felde!
Für Väter und "Väterinnen" bedeutet das weiterhin so einiges. Auf welcher Rechtsgrundlage dieses "so einiges" eigentlich beruht, das wissen nur Deutsche Familiengerichte!
Beim Vorwurf des Alkoholismus reichen Leberwerte mittlerweile nicht mehr aus. Zunehmend wird der Nachweis einer völligen Alkoholabstinenz durch Haarproben verlangt. Dafür muß mensch seine Ernährungsgewohnheiten (kein Kochwein, keine Fruchtsäfte, kein Sauerkraut etc.), seine Haarpflegeprodukte und gegebenenfalls das Einatmen beim Verwenden von Rasierwasser überprüfen.
Beim Vorbringen von Gewaltvorwürfe schlagen Richter gerne eine Antiaggressions-Therapie vor. Danach könne mensch sein Kind ja "regulär" sehen. Stimmt man dem zu, so erregt man Verdacht. Wo Rauch ist, da ist auch Feuer. Mensch darf eine solche Therapie dann gerne auch mal zwei Jahre lang machen.
Beim Vorwurf der Pädophilie ist mensch verschärft dran. Hier nur ein Einzelfall. Einem Sozialarbeiter des Landes, der mit schwer erziehbaren Jugendlichen arbeitete, wurde nahe gelegt, eine Therapie gegen "Pädophilie" mitzumachen. Was könnte das für sein berufliches Fortkommen wohl bedeutet haben?
Die mittlerweile durchaus argwöhnisch betrachteten Gutachter fügen "gerne" den Vorwurf der "Nichtfähigkeit" zur Erziehung hinzu. Damit kann man als Vater immer das gemeinsame Sorgerecht verlieren. Man kann in Deutschland z. B. "krankhaft optimistisch und einfühlsam" sein.
Beim Vorwurf des Alkoholismus reichen Leberwerte mittlerweile nicht mehr aus. Zunehmend wird der Nachweis einer völligen Alkoholabstinenz durch Haarproben verlangt. Dafür muß mensch seine Ernährungsgewohnheiten (kein Kochwein, keine Fruchtsäfte, kein Sauerkraut etc.), seine Haarpflegeprodukte und gegebenenfalls das Einatmen beim Verwenden von Rasierwasser überprüfen.
Beim Vorbringen von Gewaltvorwürfe schlagen Richter gerne eine Antiaggressions-Therapie vor. Danach könne mensch sein Kind ja "regulär" sehen. Stimmt man dem zu, so erregt man Verdacht. Wo Rauch ist, da ist auch Feuer. Mensch darf eine solche Therapie dann gerne auch mal zwei Jahre lang machen.
Beim Vorwurf der Pädophilie ist mensch verschärft dran. Hier nur ein Einzelfall. Einem Sozialarbeiter des Landes, der mit schwer erziehbaren Jugendlichen arbeitete, wurde nahe gelegt, eine Therapie gegen "Pädophilie" mitzumachen. Was könnte das für sein berufliches Fortkommen wohl bedeutet haben?
Die mittlerweile durchaus argwöhnisch betrachteten Gutachter fügen "gerne" den Vorwurf der "Nichtfähigkeit" zur Erziehung hinzu. Damit kann man als Vater immer das gemeinsame Sorgerecht verlieren. Man kann in Deutschland z. B. "krankhaft optimistisch und einfühlsam" sein.
Für die kleinen Kinder bedeutet das aber auch so einiges! Trennungsschmerz
behandeln dann gerne die Hilfstruppen der Gutachter! Wenn Kinder den Papa oder die Mama vermissen oder öfter sehen wollen, dann wird nicht etwa der Umgang ausgeweitet, sondern es wird eine Verhaltenstherapie angeboten. Da frage man mal beim Jugendamt Pankow nach! Originalzitat: „Eine Therapie hat doch
aber noch niemandem geschadet!“
Stimmt ein Vater dem nicht zu, so kann er in eine weitere Falle geraten! Wenn die Kommunikation zwischen den Eltern gestört ist und der Vater sich einer Kooperation entzieht ("Scheiße! Mein Kind braucht keine Therapie mit sieben Jahren!"), dann kann man dem Vater das Sorgerecht entziehen!
Es bleibt zweifelhaft, ob diese Vorgehensweise von Anwälten im Familienrecht, Familiengerichten und Jugendämtern irgendetwas mit dem ständig beschworenen "Kindswohl" zu tun haben kann! Wenn das so weitergeht, dann könnte in Zukunft auch noch flächendeckend der Einsatz von Ritalin angedient werden. Das könnte ja dann auch "niemandem" schaden!??
Stimmt ein Vater dem nicht zu, so kann er in eine weitere Falle geraten! Wenn die Kommunikation zwischen den Eltern gestört ist und der Vater sich einer Kooperation entzieht ("Scheiße! Mein Kind braucht keine Therapie mit sieben Jahren!"), dann kann man dem Vater das Sorgerecht entziehen!
Es bleibt zweifelhaft, ob diese Vorgehensweise von Anwälten im Familienrecht, Familiengerichten und Jugendämtern irgendetwas mit dem ständig beschworenen "Kindswohl" zu tun haben kann! Wenn das so weitergeht, dann könnte in Zukunft auch noch flächendeckend der Einsatz von Ritalin angedient werden. Das könnte ja dann auch "niemandem" schaden!??
Das neue Gesetz wird weiteren Schmerz produzieren, weil der Umgang mit dem "Kindswohl" schon bisher so unglaublich autistisch durch den Umgang mit "Kinderschmerz" ersetzt worden ist!
Und das passiert wie gesagt schon längst und bundesweit Vätern und "Väterinnen", die ihren Kindern den Nachnamen gegeben haben!
Halte sich Herr Prantl mit seinen Kommentaren doch mal ein wenig zurück. Er ist Ressortchef in einem Leitmedium diese Landes!
Halte sich Herr Prantl mit seinen Kommentaren doch mal ein wenig zurück. Er ist Ressortchef in einem Leitmedium diese Landes!
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