Donnerstag, 13. Juni 2013

Der Fall Mollath – am Tage des Herren 12.06.2013


Das Landgericht Bayreuth hat gestern entschieden, dass Gustl Mollath weiter in der Psychiatrie einsitzen muß. Und zwar mindestens bis zum 10.06.2014.

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"Landgericht Bayreuth -  gern besuchter Ort der 'Mollath-Verschicksalung!" Author: Bubo;
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Vorgestern, am 11.06.2013, war Herr Mollath vorm Untersuchungsausschuß des Bayrischen Landtages nach Ladung aufgetreten. Dabei ging es exakt um seinen Fall, um sein Schicksal.

Die Presse berichtete im Detail, wie detailiert, wie beklatscht, wie normal Mollath auftrat. Das Schweigen des Untersuchungsausschusses am Ende der „Anhöhrung“ wurde beschrieben. Er selbst erbat seine Überstellung in die Sicherungsverwahrung eines Gefängnisses! Weniger „Folter“ halt!

Mittlerweile hat sogar H. Prantl von der Süddeutschen Zeitung den Fall kommentiert und sein Faible für das (kaiserlich) Bürgerliche Gesetzbuch durch Kritik an einzelnen Paragraphen sowie mehrseitig an der Prozessführung von vor sieben Jahren mit dem ihm eigenen Sprachduktus belegt.

Es kommt aus der Sicht des Bloggers oft zu kurz, dass Herr Mollath ursprünglich in einem Scheidungsverfahren Beteiligter eines Rosenkrieges war! Und genau in einer solchen Auseinandersetzung ging es nicht nur um Beweismittel, sondern auch um Vorwürfe und Glaubwürdigkeit.

Der Blogger konnte in den Pressepublikationen wenige Hinweise auf die Gutachten und Gutachter lesen. Mit der einen Ausnahme des einen Gutachters, der immer wieder herangeführt wird. Den hatte Mollath wohl als Teilnehmer eines Geldwäschekomplotts „tituliert“. Und dieser Gutachter kann das heute durchaus nachvollziehen. Er kannte wohl Beteiligte.

Da bleiben aber die anderen Gutachten! Und das Landgericht Bayreuth läßt offenbar niemanden gerne frei, der auf Basis falscher Urkunden seit sieben Jahren mit Nekrophilen speisen darf. Da könnte ja jeder kommen! Wenn da halt immer noch Gutachten von vor sieben Jahren vorliegen und der „eventuell nur vermeintliche“ Delinquent störrisch gegenüber seinem neuen Heim, der Psychiatrie auftritt, dann kann man in unserem Rechtsstaat halt nichts machen, solange das Wiederaufnahmeverfahren nicht abgeschlossen ist.

Hier erkennt man den Gott Janus am Werke! Die Politik im Freistaat Bayern weist die Justiz an, ein Wiederaufnahmeverfahren einzuleiten! Und Bayreuth verweigert sich, den Mann schnellstmöglich freizulassen.Einmalig!

Der Blogger selbst hatte seinen eigenen Rosenkrieg. Er landete nicht in der Psychiatrie. Laut Gutachten ist der Blogger aber „krankhaft optimistisch und einfühlsam“, was sich gerade aus der Tatsache ableiten läßt, daß der Blogger „quasi alles verkaufen“ kann. Nun denn.

Wer wird eigentlich Herrn Mollath jemals entschädigen? Acht Jahre in der Psychiatrie mit Nekrophilen ergeben welche Entschädigungssumme?

Kann man eigentlich in ferner Zukunft irgendeinen der Beteiligten anklagen, wenn Herr Mollath in ferner Zukunft doch freikommen sollte?

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