Donnerstag, 31. Mai 2012

Europa - Icke liebe Dir! (Teil 1)


Ich mache es kurz! Ich bin ein überzeugter Europäer! Ich weiß, dass die Einrichtungen der EU, die frei wirken dürfen, super funktionieren! Ich behaupte kackfrech, dass die Verwaltung in Brüssel „besser“ ist als die in Bayern! Und ich könnte es Ihnen mit Zahlen belegen! 




Dafür muß ich nicht einmal eine Sekunde lang quantitative Methoden anwenden! Da kann ich auch Dr. Watson nachahmen!

"Die Europäische Union (EU) ist bekanntermaßen undemokratisch! Sie hat ein Parlament, dass nichts zu entscheiden hat?"
 
Seit wann ist denn das so? Das kann für den Fiananzierungsrahmen der EU für den Zeitraum 2014 – 2020 nicht stimmen. Das EU-Parlament kämpft im Rahmen der Haushaltsberatungen klar mit den Einzelstaaten!

Die Befugnisse des Parlaments sind eingeschränkt! Und das ist auch gut so! Die EU ist eine Gemeinschaft von Nationen. Es darf ja hoffentlich nicht möglich sein, dass z.B. 15 Staaten über das Budgetrecht von 12 anderen Staaten bestimmen! Daher gibt es die doppelte Einschränkung der "Mehrheit der Staaten und Mehrheit der Bürger".

Dieses „rechtlose“ Parlament hat immerhin schon erfolgreich Kommissaren und Kommissionen das Mißtrauen ausgesproche. 

Allerdings! Worin liegt die Kernaufgabe eines Parlaments? Für den Deutschen Bundestag muss diese Frage offenbar ständig vom Bundesverfassungsgericht beantwortet werden, weil unser "mächtiger" Bundestag seine Aufgaben nicht wahrnehmen will!

Darüber hinaus gefragt: seit wann gehen US-Amerikaner häufiger zu ihren Kongreßwahlen als Europäer zu ihren EU-Parlamentswahlen? Und wieviele Inder gehen wiederum zu deren eigenen Kongreßwahlen?


pursuit of happiness – ohne EU wird Deutschland zum Schmerzpatienten!


Wenn Sie mal mehr brauchen als jahrelange Zahnschmerzen? Dann fahren Sie doch einfach mal die Europäische Union an die Wand. Sie sollten Hans-Werner Sinn vom ifo Institut für Wirtschaftsforschung (ifo) oder Herrn Thilo Sarrazin um Hilfe bitten! Beide haben ganz klar nichts anderes im Sinn, als Ihnen dabei ganz persönlich zu helfen

Ansonsten empfehle ich Ihnen aus ganzem Herzen innezuhalten.

Die EU ist nicht einfach nur so da. Sie hat Ziele, sie hat Beweggründe, sie wurde nicht umsonst erschaffen.

Die EU ist eine Klammer für den inneren Frieden unseres und meines Kontinents! Hier wurden seit 1945 keine Kriege mehr zwischen den Mitgliedsstaaten geführt!

Die EU ist eine demokratische und kulturelle Wertegemeinschaft! Jedes Beitrittsland hat bisher demokratische Strukturen aufgebaut! Der Gruppenzwang wirkt. Aus dieser Klammer darf kein Land entlassen werden! Das gilt definitiv auch für Griechenland.

Die EU ist eine Transferunion! Das stimmt! Das hat immer gestimmt! Das kann schlicht nicht anders sein! Die EU-Kommission, der Haushalt, die Fördermittelrichtlinien versuchen, aus einem Haufen europäischer, unterschiedlicher (heterogener) europäischer Nationen eine einigermaßen gleiche (homogene) EU mit einer Währung zu machen.
Unzählige Projekte in der EU und in Deutschland wurden gefördert, um sinnvolle Maßnahmen finanzieren zu können. Sinnvoll heißt nach den Richtlinien der EU: Wird das Wirtschaftswachstum gefördert? Kommen mehrere europäische Partner zusammen? Wird der Austausch zwischen den Einzelstaaten gefördert? Und, und, und.

Die EU-Institutionen geben momentan ein jämmerliches Bild ab? Das ist nur zu wahr! Welcher Kommissar ist in der Kommission eigentlich für den Euro, für die Staatsverschuldung oder für das Wirtschaftswachstum zuständig? Welcher Kommissar kümmert sich um die Arbeitslosigkeit? Was macht dieser unsägliche Kommissionspräsident? Ein nicht arbeitender Gott von Merkels Gnaden – seit seiner Wiederwahl!

Also lassen Sie doch deshalb einfach Herrn Sinn, Herrn Sarrazin und sich selbst abstimmen! Schon fliegt der Laden auseinander! Und Sie und ich und mein deutscher Sohn und Ihre deutschen Kinder stehen ganz alleine da! 

Genau vom selbigen Tage an würden Sie persönlich und werden Ihre Kinder Schwierigkeiten bekommen, wenn es um das persönliche Glück gehen sollte.

Sie lesen die europäische Presse nicht? Wie könnten Sie? Die ist nicht existent? Sie können doch "English"? Immerhin, Sie lesen in Ihrer Tagespresse: „Griechen raus“! Heute im Spiegel: „Deutschland ist zu stark und sollte aus dem Euro raus“!!! Na das wäre doch mal ein Selbstmord aus Selbstgeilheit! Und danach lesen Sie mal doch die Presse in anderen Ländern! Nur mal so!

Oder Sie lesen doch zweimal die englische Presse, wo das „Volk“ und eine infame Strategie der Deutschen beschworen wird.

Oder schmeißen Sie doch einfach mal sofort und geilerweise die Griechen raus, herzen Herrn Sinn, dann Herrn Sarrazin und beschweren sich in allerspätestens fünf Jahren über die Blödheit der Politiker!

Oder lesen Sie das Buch "Hiob" in der Bibel! Tut mal ganz gut! "Und sehe, es stand geschrieben"!

Seien Sie weise oder waise!

Ressortforschung und Rechtsfindung


Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat. Dieser kurze Satz sagt nicht weniger aus, als dass alles staatliche Handeln in Deutschland vor Gerichten geprüft werden kann.

Überall dort, wo sich staatliche Aufsicht und Kontrolle in Genehmigungsverfahren auf den Erkenntnisstand von Wissenschaft und Technik bezieht“, wird Ressortforschung zum Akteur. Eine atomrechtliche Genehmigung darf beispielsweise nur erteilt werden, wenn „die nach dem Stand der Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage getroffen ist“. Und das Bundesamt für Strahlenschutz als Ressortforschungs-einrichtung ist gegebenenfalls die Genehmigungsbehörde.

Es fragt sich, ob es in Japan auch Einrichtungen mit Genehmigungsaufgaben gab oder gibt. Und ich frage mich, warum nach Fukushima Vertreter deutscher Ressortforschungs-einrichtungen erklärten, dass grundsätzlich kein deutsches Kernkraftwerk wirklich sicher sei.

Wenn nun aber eine solche Genehmigung vor Gericht geprüft werden soll, wird eine „juristische Entscheidung aufgrund außerjuristischer Parameter“ getroffen. Hier benötigt das Gericht wissenschaftlichen Sachverstand, der „den Stand von Wissenschaft und Technik als (unbestimmten) Rechtsbegriff wissenschaftlich“ anbietet. DIN-Normen, Leitlinien oder Empfehlungen sollen diesen wissenschaftlichen Sachverstand grundsetzlich rechtlich fassbar machen.

Immer dann, wenn eine Ressortforschungseinrichtung des Bundes oder der Länder hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, benennt der „Stand der Wissenschaft und Technik“ daher den Rechtsbegriff und nicht etwas, was sich im „Funktionskontext einer autonomen Wissenschaft“ ansiedeln lässt.

Alles klar? Sind Forscher in Ressortforschungseinrichtungen "echte" Forscher? Erfüllen Urteile deutscher Gerichte, die mit Expertisen der Einrichtungen "außerjuristische Parameter" einbinden, den Wunsch nach "Wahrheit", "Gerechtigkeit" oder "Unvoreingenommenheit"?

Zitatquellen sind bei FHVI abfragbar.

Ressortforschung und Grundgesetz


Trockenes muss man trocken darstellen. Hier folgt also ein trockener Einblick in den trockenen Rahmen unserer Verfassung, die es bei uns allerdings bekanntermaßen nicht gibt. Immerhin haben wir ein Grundgesetz. Auch schön.

Nach dem Zweiten Weltkrieg gründeten sich in Deutschland (West) zunächst die Bundesländer, welche „die Förderung der wissenschaftlichen Forschung grundsätzlich als eine Angelegenheit der Länder“ interpretierten und dies im  „Königsteiner Staatsabkommen“ feststellten. Die Länder akzeptierten letztendlich, dass der Bund beim Aufbau seines Staatsapparates für die einzelnen Bundesministerien eigene Forschungskapazitäten benötigte. Dies manifestiert sich im Artikel 87 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG), der dem Bund die Möglichkeit eröffnet, „für Angelegenheiten, die seiner Gesetzgebungskompetenz unterliegen, elbständige Bundesoberbehörden sowie bundesunmittelbare Körperschaften und Anstalten zu errichten“. Und dies begründet, wie Ressortforschungseinrichtungen in Deutschland konstituiert sind und werden und beantwortet auch die Frage, warum z.B. das Statistische Bundesamt keine Ressortforschungseinrichtung ist.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gibt den verfassungsmäßigen Rahmen des Gemeinwesens vor. Da staatliches Handeln auch Eingriff in die Freiheitsrechte des Einzelnen bedeutet, sind hier Schutzrechte definiert. Die Grundgesetzartikel sind immer Gegenstand von Interpretation, Auslegung und Abwägung. Interpretationen unterliegen dem Zeitgeist. Vor diesem Hintergrund lohnt ein kurzer Exkurs in die Diskussion.

Artikel 142 der Weimarer Reichsverfassung schützte die Freiheit der Wissenschaft und wurde als institutionelle Garantie der Universitäten interpretiert. In der Bundesrepublik schützt Artikel 5 Absatz 3 GG die Freiheit der Wissenschaft. Der Artikel wird einerseits als „Jedermann“ - Grundrecht interpretiert, welches sich nicht nur auf die Institution Universität beschränkt. Eine andere Denkschule sieht aber gerade eine verstärkte institutionelle Garantie der universitären Wissenschaftsfreiheit.

Die gesellschaftlichen Veränderungen Ende der 1960er, Anfang der 1970er Jahre führten zum Versuch, die Universitäten als „Gruppenuniversität“ zu verfassen. Vor diesem Hintergrund konnte sich das Bundesverfassungsgericht 1973 mit dem „Vorschaltgesetz für ein Niedersächsisches Gesamthochschulgesetz“ befassen. Das Konzept der „Gruppenuniversität“ wurde mit Einschränkungen für mit dem GG vereinbar erklärt. Das Gericht nutzte das Urteil, um den „bipolaren Charakter“ von Artikel 5 Absatz 3 GG zu verdeutlichen. Individualrechtlich steht die Wissenschaftsfreiheit „Jedem“ zu. Objektivrechtlich wurde festgestellt, dass Wissenschaftsfreiheit „nur durch Beteiligung an einem vom Staat bereitgestellten und umfassenden Leistungsapparat“ genutzt werden kann. „Nur noch der Staat“ verfügt über die benötigte Organisation und die finanziellen Mittel. 

Staatliche, außeruniversitäre Forschung ist aber nicht Gegenstand des Urteils gewesen. Somit bleibt die Frage ungeklärt, ob Artikel 5 Absatz 3 GG auch die Ressortforschungseinrichtungen einbezieht. In der verfassungsrechtlichen Debatte werden eher Artikel 12 Absatz 1, Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 GG herangezogen. So ist ein Bestandsschutz für Ressortforschungsinstitute grundgesetzlich nicht gegeben.

Was bedeutet, dass Ressortforschungseinrichtungen entstehen und verwehen. Universitäten hingegen haben Ewigkeitscharakter.

Zitatquellen sind bei FHVI abfragbar.

Dienstag, 29. Mai 2012

Freuden der Jugend


Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, 29.05.2012

Je mehr man den Einfluss des Alters spürt, umso mehr wünscht man sich von Zeit zu Zeit seine Jugend zurück. Die Knie schmerzen, das Haar wird grauer und die Intelligenz soll nachlassen. Letzteres spürt man wohl weniger. Was man glücklich, sinnlich spürt ist eine Projektpräsentation des Studienkollegs zu Berlin. 

Das Studienkolleg zu Berlin ist ein „Programm für den europäischen Führungsnachwuchs in Wissenschaft, Politik, Kultur und Verwaltung“ und wird von der Studienstiftung des deutschen Volkes und der Hertie-Stiftung unterstützt. Gefördert werden jedes Jahr „dreißig begabte Studierende aller Fachrichtungen aus ganz Europa für elf Monate“. 

Thema der heutigen Präsentation waren „Moderne Nomaden“. Nomaden heute sind Menschen, die in Europa berufsbedingt unterwegs sind. Lastkraftwagenfahrer sind gemeint, Unternehmensberater oder Dolmetscher. Die Vielfalt beschreibt diese Daseinsform. Manche Nomaden sind alle sechs Monate auf einem anderen Kontinent. 

40 Vertreter aus elf Ländern wurden vom Projektteam befragt. Freiheit war ein wichtiger Begriff des Abends. Die „Suche nach der Freiheit“. Und als Antipode dazu spürten alle Nomaden auch den Drang zur „Suche nach Stabilität“. Es sei wichtig „Wurzeln zu finden“, Familie hatten nur wenige.

Mich erinnerte das an die Zeiten des Burn Out-Hypes von vor einigen Jahren. Ein ausgebrannter Manager beschrieb damals, wie er mit Mitte 40 nur noch seine Uhr als Freund hatte. Dies klang heute Abend auch an: „Man kann viel reisen, wenn man jung ist, wenn man frisch ist.“ 

Das schmälert die Frische des Abends und die wunderbare Präsentation überhaupt nicht. Ein Tool der Wahl: prezi.com.

Sonntag, 27. Mai 2012

Studieren in Fernost

Ich hatte das Glück, dass die Macher von "Studieren in Fernost" mir in meinem Weiterbildungstudiengang "Wissenschaftsmarketing" ihr Konzept erklärt haben! Das Konzept hat funktioniert! Die Studierendenzahlen im Osten legen überdurchschnittlich zu.

http://www.studieren-in-fernost.de/de.html


Schauen Sie es sich einfach mal an: http://www.studieren-in-fernost.de/de.html. Ich persönlich habe mich auch an das zugrunde liegende Konzept gehalten. Lerne! Lerne! Lerne!

So um das Jahr 2000 herum hatte ich erstmalig Business-English-Kurse. Alle Native-Speaker berichteten mir seitdem von der Marotte der Angelsachsen, nach der ersten Ausbildung eine weitere nach ca. zehn Jahren Berufserfahrung anzuhängen. Ein damaliger kanadischer Dozent ging zurück nach Toronto, um Computer Science zu studieren. Und die Angelsachsen hängen nach weiteren zehn Jahren erneut einen Master an ihre Brust.

Dem werde ich folgen.