Hochschulen sind in Deutschland an den Rechtsrahmen ihres
Bundeslandes gebunden!
Prinzipiell sind mehrere Wege der Verwertung von Forschungsleistungen möglich. Da die Ergebnisse dieser Anstrengungen gerade in den USA höchst professionell in Form von Patenten und Lizenzvergaben behandelt werden, lohnt eine kurze Betrachtung der Sachlage in Deutschland.
VERWERTUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR HOCHSCHULPATENTEBMBF: “Existenzgründungen mit Hochschulpatenten”; 2004 http://www.bmbf.de/pub/existenzgruendungen_mit_hochschulpatenten.pdf |
Im Rahmen seiner Verwertungsinitiative stellte das BMBF ab
2001 Fördermittel bereit, um auf Landesebene eine „professionellen Patent- und Verwertungsinfrastruktur“
aufbauen zu können. Dies wurde als wichtige Maßnahme des Wissenstransfers verstanden.
Grundsätzlich müssen die Hochschulen ihren „haushaltsrechtlichen
Verpflichtung(en) zu wirtschaftlichem und sparsamen Handeln“ nachkommen.
Patentanmeldungen bedeuten aber hohe Kosten mit „finanziellem
Risiko“. Die Wissenschaftsfreiheit schützt „das Recht auf kommerzielle Nutzung
von Wissenschaftserfindungen“ nicht. Dies verleitet Hochschulen zur Vorsicht.
Die „Fürsorgepflicht“ des Dienstherren kann wiederum so
ausgelegt werden, dass ein „untätig bleiben der Hochschule … zu einer
unmittelbaren Schädigung der Interessen des Hochschulerfinders als Dienstnehmer
und damit zu einer Verletzung von Fürsorgepflichten der Hochschule“ führen kann.
Aus der Übertragung der Rechte der Diensterfindungen in den „alleinigen
Einflußbereich der Hochschulen“ kann man auch ableiten, dass diese verpflichtet
sind, eine „Erfindung als Ergebnis von mit öffentlichen Mitteln durchgeführten
Forschungsarbeiten“ „wirtschaftlich“ zu verwerten. Ein Verlust durch „Freigabe
der Erfindung“ oder „eine Abgabe unter Wert“ ist damit schwer zu rechtfertigen.
Gründungen aus Hochschulen heraus, die mit Patenten auf vom Diensterfinder
erbrachten Forschungsergebnissen in das Unternehmertum entlassen werden sollen,
haben somit einen hohen Kostenblock zu tragen.
Die Hochschulen sehen sich daher mit schwierigen rechtlichen
Fragen konfrontiert, die zu einer vorsichtigen Ausnutzung der neuen Rechtslage führen
können.
Quellen:
1) Post, Stephanie: “Verwertungspflichten
der Hochschulen nach Abschaffung des
Hochschullehrerprivilegs”; keine Angaben http://www.schaffrathlaw.de/files/Verwertungspflichten.pdf
2)BMBF: “1. Förderrichtlinie
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur BMBF-Verwertungsoffensive –
Verwertungsförderung”; 2001
http://www.bmbf.de/foerderungen/677_3283.php
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