Die möglichen Rechtsformen einer Firmengründung unterscheiden sich
prinzipiell in der Haftungsfrage.
Bei „Einzelunternehmen und Personengesellschaften“ haftet
typischerweise „der Gründer (oder die Gesellschafter) für die Schulden des
Unternehmens mit (seinem) persönlichen Vermögen“. Diese Vorgehensweise ist keinesfalls zu empfehlen.
Haftungs- und Rechtsformen (in Erweiterung zu Quelle 2)) |
Bei haftungsbeschränkten Rechtsformen der
Unternehmensgründung „haften“ die Gesellschafter im Allgemeinen „nur in Höhe
ihrer Einlage (und) die Gesellschaft nur in Höhe ihres Gesellschaftsvermögens“.
Wählt man als Rechtsform eine "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)", so spart man ein zu vereinbarendes Gesellschaftsvermögen mit der Zeit an.
Quellen:
1) BMWi: „Gründerzeiten Nr. 33: Thema: Rechtsformen“;
2011; BmWi
2) BMBF: “Existenzgründungen
mit Hochschulpatenten”; 2004; http://www.bmbf.de/pub/existenz
gruendungen_mit_hochschulpatenten.pdf
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