Samstag, 16. Juni 2012

Rechtsformen von Firmengründungen


Die möglichen Rechtsformen einer Firmengründung unterscheiden sich prinzipiell in der Haftungsfrage.

Bei „Einzelunternehmen und Personengesellschaften“ haftet typischerweise „der Gründer (oder die Gesellschafter) für die Schulden des Unternehmens mit (seinem) persönlichen Vermögen“. Diese Vorgehensweise ist keinesfalls zu empfehlen.

Haftungs- und Rechtsformen (in Erweiterung zu Quelle 2))

Bei haftungsbeschränkten Rechtsformen der Unternehmensgründung „haften“ die Gesellschafter im Allgemeinen „nur in Höhe ihrer Einlage (und) die Gesellschaft nur in Höhe ihres Gesellschaftsvermögens“. 

Wählt man als Rechtsform eine "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)", so spart man ein zu vereinbarendes Gesellschaftsvermögen mit der Zeit an.

Quellen:
1) BMWi: „Gründerzeiten Nr. 33: Thema: Rechtsformen“; 2011; BmWi
2) BMBF: “Existenzgründungen mit Hochschulpatenten”; 2004; http://www.bmbf.de/pub/existenz gruendungen_mit_hochschulpatenten.pdf

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