Montag, 11. Juni 2012

USA – Hochschulen und Patente


1980 wurde in den USA die „Bayh-Dole-Act“ verabschiedet. „Universitäten dürfen seither die mit staatlichen Mitteln finanzierten Forschungsergebnisse auf ihren Namen zum Patent anmelden und auf eigene Rechnung ohne Rückzahlungsverpflichtungen verwerten“.

Die Universitäten sind verpflichtet, „Mitarbeiter durch Informationsveranstaltungen oder Regelungen im Arbeitsvertrag zu veranlassen, Patente anzumelden“. Viele amerikanische Universitäten erzielen daher mittlerweile „erhebliche Lizenzeinnahmen“. 

Während durchschnittliche Universitäten in den USA jährlich maximal 25 Patente anmelden, meldete die University of California im Jahr 2007 331 Patente, das MIT 149 Patente, das California Institute of Technology 128 Patente, Stanford 106 und Harvard immerhin 42 Patente zur Anmeldung.

In der deutlich höheren Anzahl an Gewinn erbringenden Patentanmeldungen liegt ein wesentlicher Vorteil der USA gegenüber Europa und Deutschland.

Quellen:
1)Hemer, Joachim: “Beteiligung von Hochschulen an Ausgründungen“; 2010; FRAUNHOFER VERLAG
2) Isfan, K.: “ENTWICKLUNG UND TRANSFER VON GRÜNDUNGSIDEEN”; 2000; http://www.ifm-bonn.org/assets/documents/IfM-Materialien-141.pdf

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