1980 wurde in den USA die „Bayh-Dole-Act“ verabschiedet. „Universitäten
dürfen seither die mit staatlichen Mitteln finanzierten Forschungsergebnisse auf
ihren Namen zum Patent anmelden und auf eigene Rechnung ohne Rückzahlungsverpflichtungen
verwerten“.
Die Universitäten sind verpflichtet, „Mitarbeiter durch
Informationsveranstaltungen oder Regelungen im Arbeitsvertrag zu veranlassen,
Patente anzumelden“. Viele amerikanische Universitäten erzielen daher
mittlerweile „erhebliche Lizenzeinnahmen“.
Während durchschnittliche
Universitäten in den USA jährlich maximal 25 Patente anmelden, meldete die University
of California im Jahr 2007 331 Patente, das MIT 149 Patente, das California Institute
of Technology 128 Patente, Stanford 106 und Harvard immerhin 42 Patente
zur Anmeldung.
In der deutlich höheren Anzahl an Gewinn erbringenden Patentanmeldungen liegt ein wesentlicher Vorteil der USA gegenüber Europa und Deutschland.
In der deutlich höheren Anzahl an Gewinn erbringenden Patentanmeldungen liegt ein wesentlicher Vorteil der USA gegenüber Europa und Deutschland.
Quellen:
1)Hemer, Joachim: “Beteiligung von Hochschulen an
Ausgründungen“; 2010; FRAUNHOFER VERLAG
2) Isfan, K.: “ENTWICKLUNG UND TRANSFER VON GRÜNDUNGSIDEEN”;
2000; http://www.ifm-bonn.org/assets/documents/IfM-Materialien-141.pdf
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